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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#10
Ich habe so Zweifel, ob eine grundsätzliche Einverständniserklärung vor dem Sex ausreichend ist... Wahrscheinlich muss das ja für jede Aktivität belegbar sein und ob eine stillschweigende Duldung einem ausdrücklichen Einverständnis gleich kommt? Wenn nicht, wann vernichten dann Duldungen rückwirkend ein grundsätzliches Einverständnis? Ich kann mir vorstellen, dass, um Juristinnen befriedigen zu können, eine sehr enge Protokollierung der Aktivitäten mit nachfolgender Skalierung und Mittelwertbildung erforderlich ist, sowie die Festlegung zulässiger Abweichungen vom Mittelwert, um sowohl bei positiven als als negativen Abweichungen eine unzulässige Beeinträchtigung des freien Willens ausschliessen zu können.

Ob das von ´ner App leistbar ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von wackelpudding - 14-08-2014, 22:07
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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