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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#16
(14-08-2014, 22:07)wackelpudding schrieb: Ich habe so Zweifel, ob eine grundsätzliche Einverständniserklärung vor dem Sex ausreichend ist...

Ich hatte doch nichts davon erwähnt, das sich die Zeugen
und der Notar nach Abgabe der Einverständniserklärung zurückziehen, oder? Ich dachte da an die mittelalterlichen Vorbilder für Beilager und Bettleite einer Hochzeitszeremonie.
Die Urkungspersonen müssen dem stattgefundenen Akt natürlich auch beiwohnen und ihn beurkunden. Vielleicht wäre auch noch das Hinzuziehen eines Psychologen und Sexualtherapeuten hilfreich, der dann etwaige Missstimmungen gleich erkennt und mit entsprechenden Regieanweisungen entgegenwirken kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Sixteen Tons - 15-08-2014, 09:06
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