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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#20
Das Sexualstrafrecht ist wie das Gewaltschutzgesetz oder das Familienrecht ein trefflicher Bereich, in dem absolut neutral fomulierte Gesetze trotzdem in extremer Weise geschlechtsspezifisch angewendet werden, somit ein herrliches Feld, um Gleichheit zu singen, aber mit der grösstmöglichen Sexismus-Keule um sich zu prügeln. Warum wohl sind gerade juristische Bereiche wie Sexualstrafrecht oder Geschwaltschutz einer ständigen Verschärfung unterworfen? Ganz anders bei Körperverletzung, bei der unweglügbar Männer die Hauptopfer sind. Dort herrscht eine ganz erstaunliche juristische Sanftmut und gar kein Reformeifer. Steuerhinterzieher ins Gefängnis, Schädeleinschlager in die Bewährung.

Nehmen wir das Einverständnis zum Geschlechtsverkehr: Beispielsweise eine Frau unter Drogen gibt das, aber sie geht von einer falschen Realität aus, es ist damit ungültig und kann später wieder zurückgezogen werden. Sie tut das, zeigt ihn an, Verfahren und ggf. Verurteilung des Mannes, Operstatus der Frau, Nebenklägerin, zivilrechtlicher Schadenersatz und so weiter.

Der Mann Boris Becker in der Besenkammer, man hat Oralverkehr, Sperma wird ohne sein Einverständnis "auf andere Weise" weiterverwendet. Frau wird wie von geplant ohne jede Zustimmung des Mannes schwanger. Er wird ausgelacht, muss hohe Unterhaltsbeträge bezahlen. Vergewaltigung? Gröhl, lach, schmierig kicher.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 15-08-2014, 10:41
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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