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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#22
Passt auch irgendwie dazu.

Landgericht Ingolstadt:

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt:

21jähriger schlief mit 13-jähriger.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neub...05727.html

Der Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich, wenn auch unter Alkohol- und Drogeneinfluss beiderseits statt.

Der Angeklagte kannte das Alter des Mädchens nicht.

Pädophile Neigungen wurden dem Angeklagten nicht unterstellt.

Noch eine private Anmerkung von mir.

Meine Stieftochter kam mit 13 zu uns, sie möchte die Pille. Wir haben dafür gesorgt, dass sie die Pille bekommt. Wir waren zwar nicht dabei, aber ich bin mir sicher, dass sie noch vor ihrem 14. Geburtstag "Das erste Mal" und noch einige male mehr hatte.

Was würde in diesem Fall ein Gericht 12 Jahre später dazu sagen? Das Paar ist immer noch zusammen. Wir fanden sie damals schon reif genug, zu wissen was sie tut und waren froh, dass sie so offen mit uns darüber geredet hat.

Zum Glück gibt es keine Richter, wo es keine Kläger gibt.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Camper1955 - 15-08-2014, 12:15
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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