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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#26
(15-08-2014, 14:00)tumi schrieb: Schutzalter in Deutschland ist 14 Jahre.

Hat sich da also jemand strafbar gemacht?

Ob sie hatten oder nicht kann ich nicht sagen. Ich war nicht dabei.

Obwohl. Geknutscht haben sie schon vor unseren Augen in beiderseitigem Wollen und mit unserer Billigung.

Kommt also darauf an, wie weit sie gehen dürfen, ohne dass sich die Eltern strafbar machen. Wir hielten beide für reif genug, dass sie wissen was sie tun. Sie sind 12 Jahre später immer noch zusammen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Camper1955 - 09-09-2014, 07:11
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
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