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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#35
(17-09-2014, 10:56)p schrieb: Warum nicht gleich ganz abschaffen oder noch besser: Vererben. Auch Enkel sollen die Enkel eines Täters auf Schadenersatz verklagen können, wenn der Opa damals die Oma, der Staat darf da nicht wegsehen und muss das auch strafrechtlich ahnden.
Das gibt es schon zu einem anderen Thema, nämlich um Entschädigung für Nachkommen von Überlebenden des Judenmords vor 70 Jahren von Nachkommen der Mörder. Ist schon ein paar Jahre her, und ich finde es nicht mehr.
(17-09-2014, 10:56)p schrieb: Ausserdem gilt für Fotografien jetzt eine generelle Burkapflicht.
Fefe hat es richtig erkannt
Zitat:Künftig soll es strafbar sein, unbefugt Fotos herzustellen oder zu verbreiten, die "dem Ansehen der Person erheblichen Schaden" zufügen
Mit anderen Worten: Fotos von Polizisten beim Prügeln sind ab jetzt verboten. Schon das Herstellen.
Die Juristerei entfernt sich immer weiter von der Realität. Sie bildet die Recht-Fertigung dafür, dass mächtige Leute Untertane in den Knast bringen können. Wären sie anständig, würden sie "Yes, we can!" sagen. Aber sie sind nicht anständig, sondern einfach nur dreist.
Mal sehen, wie lange das noch gut geht. Das Ding wird den Mächtigen um die Ohren fliegen. Die Frage ist nicht ob, sondern nur wann. In Deutschland wird das später sein als anderswo. Leider.
Ein Salzmarsch wäre jetzt passend. Wer ein Nacktfoto von sich als Kleinkind hat, wo er in passender Pose zu sehen ist, soll das online stellen, und sich selbst anzeigen! Aber Deutschland ist nicht Indien. Leider.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Das Nerdliche Orakel - 19-09-2014, 03:17
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
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