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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#40
Das ist schon eine Weile in der Mache, jetzt hat die Nachricht es auch nach Deutschland geschafft. Eszeigt gut, in welche Richtung es geht und auch bei uns bald gehen wird.

Ein mündliches "ja" oder "nein" ist bei gegenteiligen späteren Behauptungen wertlos, da ändert sich nicht viel an Verurteilung oder Falschbeschuldigungen. Ein Quantensprung ist dagegen die automatische fehlende Zustimmung, wenn jemand was getrunken hat. Damit wird Sex nach Alkohol oder irgendwelchen Drogen automatisch zur Vergewaltigung. Bisher waren Rauschzustände genau das Gegenteil: Damit war man schuldunfähig, jetzt ist man automatisch schuldig. Die Konsequenzen sind interessant:

Wer ist eigentlich schuldig, wenn beide betrunken sind? Mann und und Frau ja eigentlich. Damit müssten beide in den Knast. Nüchterne Frau, betrunkener Mann, da bin ich mal gespannt wie die Juristen das abbiegen, dass doch wieder die Männer dran sind.

Was ist, wenn ich den Beischlaf bereue oder gezielt jemand schaden will? Nach dem Sex mal zur Wodkaflasche gehen und damit Beweismittel für ein "Nein" erschaffen?
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 30-09-2014, 12:51
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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