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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#41
(30-09-2014, 12:51)p schrieb: Ein Quantensprung ist dagegen die automatische fehlende Zustimmung, wenn jemand was getrunken hat.

Ich finde viel mehr, dass der eigentliche Skandal die versuchte Beweislastumkehrung ist:
Die ganze Zeit hat der beschuldigte Mann gesagt: "Es war einvernehmlich, sie hat nicht Nein gesagt" Und die Frau musste das Gegenteil beweisen.
JETZT soll es so sein, dass der Beschuldigte beweisen muss, dass die Frau explizit "ja" gesagt hat. Und dieser Beweis wird in der Praxis unmöglich zu bringen sein. Aber diesmal zu Lasten des Mannes!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von L3NNOX - 30-09-2014, 16:24
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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