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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#61
Die Definition von sexuellem Missbrauch erstreckt sich nicht auf Täuschung über Verhütung. Auch nicht umgekehrt, verschweigen oder falsches Behaupten einer Vasektomie ist kein Missbrauch und kein Betrug, nicht mal bei den irren Juristenspannern über dem Atlantik, die ihre Lust durch Bestrafung von allem steigern, das nur Sex hätte sein können.

Wir sollten bei den aktuellen und geforderten gesetzlichen Veränderungen bleiben. Die Kombination der Verjährungsfristen mit Zustimmungsnachweisen erhöht den Druck von beiden Richtungen. Je länger das Ereignis zurückliegt, desto mehr verschwundene Zustimmungsnachweise.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 18-11-2014, 12:44
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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