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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#66
(10-02-2015, 18:47)p__ schrieb: Saugut, dürfte aber die meisten ZEIT-Leser überfordern.

Na ja, abgesehen davon, dass die Polemik ganz amüsant ist, ist der Artikel intellektuell äußerst schwach.

Den Punkt nämlich, um den es eigentlich geht, den umschifft er auf eigentlich recht plumpe Art: Zunächst erklärt er den Straftatbestand der Vergewaltigung = Geschlechtsverkehr gegen den Willen + Nötigung), vergleicht diesen dann mit dem Straftatbestand des Raubes ( Diebstahl + Nötigung), bemerkt auch noch, dass Diebstahl auch strafbar sei, obwohl im Unterschied zum Raub eben keine Nötigung vorliegt, und dann touchiert er den springenden Punkt: nämlich dass es im Sexualstrafrecht keine dem Diebstahl entsprechende gesetzliche Regelung gibt: beim Fehlen von Nötigung liegt eben kein Straftatbestand vor.

Und damit stößt er den Leser geradezu mit der Nase auf die Regelungslücke, bringt aber keine Argumente dazu, weshalb der Diebstahl einer Brieftasche strafbar ist, der Geschlechtsverkehr, der erkenntlich gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, aber nicht. Statt zu diesem Punkt, der der springende ist, Stellung zu nehmen, springt er munter weiter und versucht durch die Fülle des Artikels den Logikfehler zu überdecken.

"Saugut" geht irgendwie anders.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Theo - 11-02-2015, 10:04
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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