Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#68
(11-02-2015, 11:01)wackelpudding schrieb: @Theo

Mit dem Diebstahl vergleichbar wäre doch nur eine Vergewaltigung, wo die Tat vom Opfer unbemerkt ausgeführt wird: Wie stellt Du Dir so etwas denn vor?

Nein, Diebstahlt setzt auch nicht voraus, dass es unbemerkt ist. Beispiel: Du bist in einer Jugendherberge, Gemeinschaftsunterkunft, liegst im Bett und merkst, dass sich da einer an Deinen Sachen zu schaffen macht. Du siehst, dass die Person ungefähr einen halben Kopf größer ist als Du, weißt auch, dass in dieser Nacht sonst niemand im Schlafraum ist, und das nächste Zimmer einen Stock tiefer liegt. Also denkst Du Dir: "Bevor ich mir jetzt auch noch eins über die Rübe geben lasse, tue ich lieber so, als bemerke ich es nicht und zeige die Person eben morgen an."

Wenn die Person mit Deinem Eigentum dann abhaut, ist es trotzdem Diebstahl.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Theo - 11-02-2015, 11:23
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste