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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#74
@Theo

Wenn es denn nicht um´s Bemerken geht, will ich ´mal versuchen zu beschreiben, wo ich ein Problem sehe: Du lebst in einer WG (der Großteil der Vergewaltigungen soll ja im Nahbereich erfolgen), wo man sich gegenseitig mit Dingen aushilft. Eines Tages bekommst Du mit, dass jemand aus dem gemeinsamen Bastelraum Deinen Elektrobohrer wegnimmt, sagst aber nichts dazu. Als der Bohrer am nächsten Tag immer noch fehlt, erstattest Du Anzeige. Der Beschuldigte erklärt gegenüber den Ermittlungsbehörden, er hätte sich wie in der WG üblich verhalten, hätte aber davon abgesehen, wenn Du etwas gegen die Wegnahme gesagt hättest. Diebstahl?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von wackelpudding - 11-02-2015, 13:56
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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