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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#81
Nochmal als Tabelle zum besseren Verständnis, wo die Gesetzeslücke liegt:

Zum Vergleich Eigentumsdelikt und Sexualdelikt:


                                   gegen den Willen        gegen den Willen + Nötigung

Eigentumsdelikt             strafbar (Diebstahl)         strafbar (Raub)

Sexualdelikt                  nicht strafbar (Lücke)      strafbar (Vergewaltigung)
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Theo - 11-02-2015, 18:44
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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