11-02-2015, 23:05
@Theo
Ich komme noch einmal auf mein letztes Beispiel zurück: So, wie das beim Diebstahl eher ein besonderer Fall wäre, wäre es aber bei der Vergewaltigungsanschuldigung eher der übliche Fall: Die Regel ist Einvernehmen, das es beim Diebstahl i. d. R. nicht gibt. Insofern sind es gar nicht vergleichbare Situationen, bei denen es daher mMn keinen Grund für eine vergleichbare Regulierung gibt.
Ich komme noch einmal auf mein letztes Beispiel zurück: So, wie das beim Diebstahl eher ein besonderer Fall wäre, wäre es aber bei der Vergewaltigungsanschuldigung eher der übliche Fall: Die Regel ist Einvernehmen, das es beim Diebstahl i. d. R. nicht gibt. Insofern sind es gar nicht vergleichbare Situationen, bei denen es daher mMn keinen Grund für eine vergleichbare Regulierung gibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...