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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#85
(11-02-2015, 10:04)Theo schrieb: Und damit stößt er den Leser geradezu mit der Nase auf die Regelungslücke, bringt aber keine Argumente dazu, weshalb der Diebstahl einer Brieftasche strafbar ist, der Geschlechtsverkehr, der erkenntlich gegen den Willen des Opfers durchgeführt wird, aber nicht.
Auch das Mitnehmen einer Brieftasche ist nur ein Diebstahl, wenn erkenntlich ist, dass es gegen den Willen des ursprünglichen Besitzers geht. Wenn du deine Brieftasche einem Penner in den Hut wirfst, kannst du nicht den Penner wegen Diebstahls drankriegen.
Wenn zwei Leute miteinander Geschlechtsverkehr haben, gibt es erst einmal kein Opfer. Ein Opfer gibt es erst, wenn es gegen den Willen eines Beteiligten geschieht. Und das muss erkenntlich gemacht werden.
Sich mit jemandem immer wieder ins Bett zu legen und flutschig zu werden, ist so etwas wie einem Penner eine Brieftasche in den Hut zu werfen.
Man kann auch den anderen als Opfer darstellen. Der Hut des Penners ist kein Mülleimer und die Frau im fremden Bett hat, obwohl sie ein eigenes Bett hat, den Mann rattig gemacht und etwas Flutschiges von sich über einen Teil von ihm gestülpt.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Das Nerdliche Orakel - 12-02-2015, 05:04
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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