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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#87
Die Kommentare unter dem Artikel erklären auch noch einiges. Fischer antwortet übrigens einigen Leuten. Unter den Kommentaren ist ein interessanter Link zu einem Artikel über einen Mann, der in Australien wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist.

Ein Mann hatte Sex mit einer Prostituierten und hatte ihr einen Briefumschlag überreicht, der angeblich mit Geld gefüllt war. In Wahrheit war der Umschlag nur mit Papier angereichert, was die Prostituierte erst nach dem Verkehr bemerkte.
In Deutschland wäre dies ein Betrug (§ 263 StGB). Das australische Gericht verurteilte den Mann aber wegen Vergewaltigung. Grund: Die Einwilligung der Prostituierten zum Sex war nur unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung erklärt. Der Sex fand somit ohne Einverständnis der Prostituierten statt und war daher als Vergewaltigung strafbar.


Was wohl Männer vor Gericht zu hören bekommen, die die Ex wegen Vergewaltigung anzeigen, weil ihre Einwilligung zum Sex nur unter der Bedingung der Verhütung durch die Dame gültig war und sie trotzdem wundersam schwanger wurde? Oder Sex unter der Bedingung eines Heiratsversprechens, das gebrochen wurde? Wie weit wollen wir zurückgehen?

Noch Links auf eine andere "schöne" Seiten zum Thema Reform, die Gegenseite:
http://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergew...eilen.html
http://www.frauenrechte.de/online/index....strafrecht
http://www.djb.de/Kom/K3/st14-07/ , die hauptbetreibende Dame: http://www.deutschlandradiokultur.de/ver..._id=302412
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 12-02-2015, 19:16
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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