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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#91
"Ja. Das Problem ist, und das ist ja die Regelungslücke, dass gegenwärtig das "Erkenntlichmachen" nicht ausreicht. Gegenwärtig wird nur bestraft, wenn zusätzlich Nötigung vorliegt. Und das ist eben das, was -meines Erachtens zu Recht- geändert werden soll."

Wie wäre es, wenn du mal auf die konkreten Beispiele in dem Artikel von diesem Richter Bezug nehmen würdest, anstatt hier der feministisch- absurden Logik von Gesetzeslücke zu folgen. Begründe mal, warum da deiner Meinung nach eine Lücke vorliegt, aber am konkreten Beispiel!!!
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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