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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#92
@Theo

Dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr wäre ja nur ein einvernehmlicher (vorübergehender) Besitzwechsel in Form des Verleihens vergleichbar. Hier müßte dann nach Beendigung des Besitzwechsel durch die Behauptung, dass der beendete Besitzwechsel gegen den Willen des Eigentümers geschehen sei, ein Diebstahlsverfahren eingeleitet werden können, um eine Analogie zum nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu finden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von wackelpudding - 17-02-2015, 00:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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