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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#99
(17-02-2015, 09:10)Theo schrieb: Fall 3) (Frau übernachtet im Bett des Mannes, will aber keinen Geschlechtsverkehr)

In dem Fall dürfte wohl anders entschieden werden, wenn es nur auf den Willen der Frau ankommt. Sie hat sich zwar ins Bett des Mannes gelegt, um zu schlafen, hat aber eindeutig gesagt, dass sie keinen Geschlechtsverkehr will. Von daher war ihr Wille klar, sie hat ihn deutlich zum Ausdruck gebracht und sie hat auch später nichts getan, das darauf schließen ließ, dass sie jetzt doch wolle.

Aus meiner Sicht sollte der Mann hier auch bestraft werden.

Dass das Ganze mehrmals passierte, deutet darauf hin, dass die Frau wohl nicht zu den ganz tollen Geistesgrößen zählte. Aber das spielt keine Rolle. Schließlich haben dumme Menschen keinen geringeren Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung. Auch wenn ich fünfmal meine Brieftasche auf dem Beifahrersitz liegen lasse und die Autotür nicht abschließe und mir die Brieftasche dann auch fünfmal gestohlen wird, macht sich der Dieb in jedem einzelnen Fall strafbar.

Wenn sich die Frau nach einer Vergewaltigung erneut ins Bett legt hat sie doch eindeutig eine Mitschuld.

An deinem Autobeispiel: Du machst dich selbst strafbar wenn Du dein Auto nicht abschließt. Im Wiederholungsfall kann die Strafe natürlich höher ausfallen.

Bei dem Bett-Fall ist die Frage ob die Frau jedesmal ihren Nein-Willen verdeutlicht hat oder aber nach dem ersten Mal nichts mehr gesagt hat. Dann schließe ich daraus, dass sie es doch akzeptierte.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
AW: RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Antragsgegner - 17-02-2015, 14:21
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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