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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Diese Diskussion ist genauso müßig wie die ganze Reform.
Es kommt überhaupt nicht darauf an in welcher Form jemand seinen Unwillen äußert, sondern nur darauf, wer die Beweilast dafür trägt.
Da es in diesen Fällen i.d.R. keine Zeugen gibt, hat derjenige automatisch verloren, der die Beweislast hat.
In Rechtsstaaten hat diese üblicherweise das angebliche Opfer.
Und weil dieses eben doch oft weiblich ist, versucht die feministische Aufkreischfraktion schon lange den Rechtsstaat abzuschaffen.
Mit bemerkenswertem Erfolg!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von beppo - 19-02-2015, 04:44
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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