Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Die Beweislast ist aber nur Folge, nicht Ursache. In Fischers Fällen sind wichtige Tatsachen unbestritten, übereinstimmend von Mann und Frau geschildert, z.B. das "Frau sagt Nein und empfängt anschliessend Mann mit offenen Armen im Bett". Da geht es nicht um Beweise, sondern um die Wertung des Willens. Auch der Australien-Fall mit der unbezahlten Prostituierten hat keine Beweislastfragen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 19-02-2015, 10:50
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste