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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Zum ersteren Fall stellen sich mMn zumindest die Fragen, wie ein "Nein" rechtswirksam zurückgenommen werden kann
und was gilt, wenn verbale und nonverbale Kommunikation voneinander abweichen?

Australien läßt darüber nachdenken was passieren könnte, wenn ein Mann ein Heiratsversprechen nicht einlöst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von wackelpudding - 19-02-2015, 11:26
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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