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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Die Frage stellt sich generell, weil im Verlauf eines beiderseits erwünschten Zusammenseins immer eine Empfindungsänderung stattfinden kann, die in einem in Handlung oder Worten geäusserten "Nein" mündet. Das sich auch nur auf eine spezielle Praktik beziehen kann.

Wohin die Reise geht, sehen wir an den US-Verhältnissen, deren Müll machen die Machthaberinnen mit etwas Verzögerung grundsätzlich nach. Die sind gerade dabei, ein ausdrückliches "Ja" vor jedem Schritt vorauszusetzen. Wir haben seit ca. 1970 eine aberwitzige Reformorgie im Sexualstrafrecht, die jeden Bereich betrifft, fast kein Jahr ohne dass irgendwo ein grosses oder kleines Eckchen verschschärft wird, viele Jahre mit mehreren Reformen gleichzeitig. Die Rückname staatlicher Strafen betraf nur einen Bereich: Grenzen und Vorschriften betreffend Homosexualität.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 19-02-2015, 12:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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