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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Auch in Österreich: http://derstandard.at/2000012958505/Stra...-entlasten
Lustige Überschrift der Artikels, "Strafrecht neu könnte Gefängnisse entlasten".

Mit drin ist aber: "Einige Tatbestände wurden neu geschaffen: So wird es künftig möglich sein, im Fall von nicht freiwilligem Sex auch dann anzuklagen, wenn keine Vergewaltigung im Sinn der strengen Gesetzesdefinition vorliegt – es heißt dann "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung"

Exakt der Mist, den Fischer beklagt, wie in einer Presseerklärung des Ministeriums klar herauskommt: http://www.justiz.gv.at/web2013/html/def...a5.de.html
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 16-03-2015, 11:20
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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