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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(19-02-2015, 10:50)p__ schrieb: Die Beweislast ist aber nur Folge, nicht Ursache. In Fischers Fällen sind wichtige Tatsachen unbestritten, übereinstimmend von Mann und Frau geschildert, z.B. das "Frau sagt Nein und empfängt anschliessend Mann mit offenen Armen im Bett". Da geht es nicht um Beweise, sondern um die Wertung des Willens.
Ich erinnere mich an den Rechtskundeunterricht vor über 20 Jahren auf einem Gymnasium. Wir hatten da einen Doktor jur als Lehrer, der sehr beeindruckende Fälle vorlegte.

Der Fall, der diesem hier am nächsten kommt, war jemand, der mit seinem Auto auf einen Parkplatz fährt und dem Parkplatzwächter sagt "Ich will hier nicht Parken!". Ergebnis davon sei, dass das schlüssige Handeln stärker wiege als die Willensbekundung.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Das Nerdliche Orakel - 21-03-2015, 23:30
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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