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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Zwei Wochen Frist besteht bei notarieller Beurkundung besteht bereits jetzt (zumindest in manchen Rechtsgebieten).

Aber das kann die Rechtssprechung ja sicherlich bei Bedarf zum Erhalt strafloser Falschbeschuldigungen iauch auf Beischlafzustimmu8ngsbeurkundigungen ausweiten.

Quelle:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92...12&paid=17

Hmmm, was macht man nun mam beisten. Sich ausschließlich den Hobbys widmen, auswandern oder russisch Roulette mit den Frauen in D spielen.

Wohl dem der ein Hobby hat.
https://www.youtube.com/watch?v=VLH7YWGn8Mo
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Bruno - 21-07-2015, 10:35
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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