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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Die Glaubwürdigkeits- und Gesinnungsjustiz ist schon eine Pest, aber ich glaube nicht, dass der Paradigmenwechsel vom Beweis zur Glaubwürdigkeit wirklich passieren wird.

Zumal sich eine Beweisinflation andeutet. Man sieht das an Gewalttaten - es gibt kaum mehr ein Verfahren, dem nicht irgendwelche Videoaufnahmen eine Rolle spielen. Vielleicht nicht von der Tat selbst, aber vorher, nachher, Szenen die auch schon Aussagekraft haben. In manchen Ländern hat das die Rechtsprechung bereits kräftig durcheinandergewirbelt, Beispielsweise Verkehrsdelikte in Russland, wo die Mehrheit nur noch mit Dashcam rumfährt und das die Rechtssprechung komplett verändert hat. Neuwagen haben die grundsätzlich schon drin, schon seit Jahren. Je weniger der Rechtsstaat schützt, desto mehr Kameras.

Auch der ganze andere technische Krempel liefert Beweise, Beweise, Beweise. Viele Fälle (z.B. Nungesser / Sulkowicz) kommen deshalb gar nicht zur Anklage oder gar Veruteilung, weil massenhaft Handynachrichten vorlagen, die einvernehmliches Zusammensein bewiesen haben. Das Schlachfeld hat sich schon vor Jahren auf eine ganz andere Ebene verlagert. Raus aus dem Gerichtssaal, rein in die Gazetten. Rufmord und Existenzvernichtung ist die neue Justiz.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 16-05-2016, 13:41

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