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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
In der Praxis scheitert sowas oft an unerwarteten Kontextbeweisen, selbst wenn keiner der Beiden Technik hat (was heute in der jüngeren Altersgruppe kaum mehr vorkommt). Die Kamera in der Strassenbahn, die Beschuldigerin und Beschuldiger nebeneinander sitzend aufnimmt - nach der behaupteten Vergewaltigung. Das Video aus der Discothek (haben alle Clubs, um sich abzusichern), das ganz andere Verhaltensweisen zeigt wie behauptet wurde.

Die deutsche Justiz versucht sich eifrig im Spiel zu halten, aufzublasen und wichtig zu machen indem sie Beweisverwertungsgebote ausspricht. Nach dem Motto: Was im Video passiert ist, interessiert uns nicht. Nur was wir Richter sagen, hat zu passieren. Aber das verhindert in der Praxis nur, etwas zu Lasten eines Beklagten zu verwenden. Da es ja so oft nur noch um Anschein und Glaubwürdigkeit geht, sickern Entlastungsvideos immer ein. Der Richter wird stärker Muffensausen bekommen, jemand zu verurteilen und ein Video zu ignorieren, in dem der Angeklagte entlastet wird. Das wird der natürlich auch aussprechen, was im Protokoll landet.

Damit behaupte ich selbstverständlich nicht, dass Falschbeschuldigungen nicht funktionieren würden. Aber sie funktionieren auch sehr oft nicht, sind sie auch noch so fein konstruiert. Eine Erhöhung dieser Quote sehe ich aus obengenannten Gründen nicht kommen. Eher eine Senkung durch die Beweisinflation, so wie in Russland Verkehrsunfälle viel weniger strittige Verhandlungen nach sich ziehen wie früher. Die Dashcams waren ein Segen und brachten kaum zu ignorierende Beweise, wo vorher verdeckende Korruption, Betrug, Lüge Standard waren.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 16-05-2016, 15:05

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