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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(19-05-2016, 13:48)kay schrieb: [...] er haette doch erahnen muessen dass sie eigentlich nicht wollte.[...]
Er hätte ahnen können, daß sie nur wollte, weil sie sich einen Vorteil erhoffte, der bei einem geäußerten Nicht-Wollen in einen Nachteil hätte umschlagen können.

Bei einer weiteren Verschärfung gehörte er schon eingesperrt, wenn er nur daran gedacht haben könnte, sie zu küssen.

Männer in verantwortlicher Position gehören per se als potenzielle Vergewaltiger weggesperrt.
Eine 100%-Frauenquote im Management ließe sich dann auch deutlich einfacher durchsetzen.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von united - 19-05-2016, 14:05

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