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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
Nutzt ja auch nichts. Wenn Du eine ... zum Sex nötigen kannst, kannst Du sie auch zu einer falschen Erklärung nötigen.
Da hilft nur die Anwesenheit eines Notars, der die Freiwilligkeit der Erklärung bescheinigt. Das ergibt dann eine Sicherheit von knapp 99%.
Sicherer wäre die Entmachtung der Volksverhetzer.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von karlma - 18-06-2016, 08:32

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