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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(07-07-2016, 16:33)JahJahChildren schrieb: Sollte ich jemals in so eine Köln-HBF-Horde geraten und dabei einen Übergriff auf eine Frau bemerken, werde ich tunlichst das Weite suche. Sicherlich muss ich als Mann beweisen, dass ich nicht Teil dieser "Gruppe“ war. Unschuldsvermutungen gelten ja nur für Frauen.

 


Das ist die einzig richtige Reaktion. So schnell weg vom Schauplatz wie nur irgendwie möglich.

Am sichersten ist es, generell die Gesellschaft von Frauen zu meiden. Für gewisse Bedürfnisse bedient man sich der Dienstleistung von Professionellen.

By the way: wie ist das eigentlich - wenn nun eine Professionelle nach Jahren auf die Idee kommt, am Tag XY habe sie eigentlich mit dem Freier XYZ nicht gewollt, diesem das auch deutlich gesagt - aber der pochte auf die im Voraus bezahlte  Dienstleistung. Fällt das auch unter den §177 StGB? Wahrscheinlich schon, wie ich die Deutschen kenne - sind doch alles arme Opfer und Zwangsprostituierte.....

Wer sich eine Überwachungskamera fürs eigene Schlafzimmer zulegen möchte - es gibt da ganz feine Dinger, die die Aufnahmen sofort per Internet an eine sichere Stelle übertragen (Laptop, Smartphone), so dass man im Fall des Falles sein Beweismittel sicher hat. Mt Datum und Uhrzeit, zum leichteren Archivieren. Wer eine Bezugsquelle für so eine Überwachunsgkamera braucht, bitte PN an mich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
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