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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(08-07-2016, 07:48)Austriake schrieb: By the way: wie ist das eigentlich - wenn nun eine Professionelle nach Jahren auf die Idee kommt, am Tag XY habe sie eigentlich mit dem Freier XYZ nicht gewollt, diesem das auch deutlich gesagt - aber der pochte auf die im Voraus bezahlte  Dienstleistung. Fällt das auch unter den §177 StGB? Wahrscheinlich schon, wie ich die Deutschen kenne - sind doch alles arme Opfer und Zwangsprostituierte.....

Herr Staatsanwalt! Kann die Dame denn zB anhand ihrer Steuererklärung glaubhaft machen, dass sie überhaupt Einnahmen am besagten Tag hatte?
Mein Name ist ansonsten Hase und ich weiss von nichts.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von JahJahChildren - 08-07-2016, 09:25

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