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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(23-09-2016, 12:06)derPeter schrieb: Nachdem im Bundestag einstimmig darüber entschieden wurde, hat der Bundesrat ohne zu zögern seinen Daumen drunter gemacht.
Na dann fällt zukünftig wohl folgende Variante weg:
Ach mein Tiger, ich ich kann gar nicht schlafen weil ich so rattig bin.
Ooch mein armes Mäuschen, ich bin heute so müde und geschafft von der Arbeit und hab gar keine rechte Lust. Wenn es nicht stört das ich nicht dabei nicht dabei aktiv mit mache, gönn` du dir doch wenigstens deinen Spaß.

In obiger Variante sieht es dann für den aktiven Part nach der neuen Gesetzgebung ganz schlecht aus. Zumal der passive Part ja sogar gesagt hat das er gerade keinen Bock hat.

Wobei mir auch schon vorher nicht recht klar war was nun eigentlich eine Vergewaltigung in der Ehe sein sollte. Lautete denn nicht die Formel vor dem Standesamt sinngemäß ? Wollen sie in guten und in schlechten Zeiten legal zusammen rammeln bis der Arzt kommt und zwar bis das der Tot euch scheidet ? Dann antwortet mit ja. Hiermit erkläre ich euch zur gesellschaftlich akzeptierten Hüftgymnastikzweierteam.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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