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Auskunftspflicht der KM
#10
Man kann da wieder eine Endlos Diskussion mit all den unterschiedlichen Ergebnissen, die das "Familienrecht" zu bieten hat, führen.
Nichts desto Trotz, ist es eine Illusion, eine Mutter, die sich nicht mal in der Lage sieht, Auskunft zu geben (das tut nicht weh und dauert auch nicht lange), mit guten Worten zu erreichen.

Ich bin da ganz bei "Ibykus" (Gerald Emmermann): Man muss die Gerichte immer und immer wieder bemühen und bis zur letzten Instanz. Anders werden wir dieser Sache niemals Herr.

Die Mutter ist zur Auskunft verpflichtet. Basta.

An das Amtsgericht.....

Kläger:

Beklagte: Mutter

Auskunftsklage gemäß § 1686 BGB

Begründung: .......

... wird beantragt den Beklagten zu verurteilen, Auskunft über .... zu erteilen.


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Ich selbst konnte nie Verfahren zuende führen, weil ich 1. grottenschlechte und gierige Anwälte hatte und 2. grottenschlechte verrufene Richter.
Meist kam ich gar nicht bis vor's Gericht, weil man immer VKH ablehnte. Die Mutter bekam es aber. Ich wurde jahrelang nur eingeseift.
Die Richter und das Amtsgericht hier sind über alle Grenzen bekannt. Am Ende war ich verurteilt (§ 170 StGB und hatte die Kinder gar nicht mehr).

Das war 2011.

Danach habe ich nichts mehr gemacht.

Habe mich 3 Jahre lang erholt. Bewährung ausgesessen. Geld verdient und gesammelt. Büro eingerichtet. Mein Buch fertig gestellt. Wissen angesammelt. Kontakt zu Gerald aufgebaut. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Mama wähnt sich nun in Sicherheit. Bin 3 Schritte zurück gegangen. Aber zum Anlauf nehmen.....

Derzeit zahle ich den Unterhalt unter den 100% DDT und nur die Summe die der Strafrichter festlegte ;-) Und der konnte nicht rechnen.
Aus "aussichtsloser" Lage heraus, habe ich derzeit die Auskunft verlangt und ein neues - für die Gegenseite überraschendes - Umgangsverfahren angestrengt. Ohne Anwalt, aber mit Kontakt zu Gerald und Co. die beim Schriftverkehr helfen.
Und ich werde diese Dinge jetzt durchziehen, bis zur letzten Instanz und bis das Amtsgericht auf meiner Akte einen roten Punkt kleben hat.
Wir werden sehen, wer länger Luft hat.

Man hat mir den Krieg erklärt, meine Existenz seinerzeit vernichtet, ich musste meinen Beruf aufgeben, mich veruteilen lassen, diffamiert, die Kinder entzogen.

Dumm nur, dass ich jetzt entscheide, wann der Krieg aufhört. Und wenn nun alle Gut-Papas mich für bekloppt halten und behaupten, "es ginge mir nicht mehr um die Kinder", so halte ich dagegen, dass ich mich schlicht weigere "mich am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen" und mich dem Gejammere vieler hingebe.
Nun ziehe ich!

Ganz nebenbei wollte man mir mein (Rest-Immobilien) Vermögen klauen. Nun, das habe ich dem Insolvenzverwalter gegeben und der war gar nicht erfreut ob der Zustände.
Meine Ex darf jetzt meinen Anteil des Kredites mit abzahlen ;-)

Wenn wir Väter nicht lernen, uns gegen dieses Unrechtssystem aufzulehnen, wird sich auch nichts ändern. Nur mit Opfern kann man machen was man will.
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Auskunftspflicht der KM - von Blumentopferde - 25-08-2014, 20:32
RE: Auskunftspflicht der KM - von Nappo - 25-08-2014, 20:44
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