01-09-2014, 13:00
(01-09-2014, 12:36)elmandingo schrieb: Hallo zusammen
kann eigentlich ein Titel ( vom Volljährigen ) erwirkt werden, wenn
bis 18 keiner existiert hat ?
Ja. Der Unterhaltsberechtigte hat auch bei Volljährigkeit einen Anspruch auf Titulierung des Unterhalts. Ob es dann der erste Titel ist, ist unerheblich.