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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#7
Klagen kann jeder wie er lustig ist - aber das Gericht wird es abweisen, wenn keine ausreichende Begründung oder hinreichender Aussicht auf Erfolg vorliegt.

Zu jedem Antrag musst du eh Stellung nehmen, dazu wirst du vom Gericht aufgefordert bzw. dein Anwalt.

Natürlich beantragt man Zurückweisung - die werden es sicherlich probieren, stell dich darauf ein!

Aber: KEINE Panik, ohne Bedürftigkeit und ohne Nachweise läuft nix!

Strebt das Kind das Abitur an und hat noch keinen anderen Schulabschluß? Dann ist es noch "privilegiert" - trotzdem muss es ab 18 Jahren Nachweise erbringen.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 01-09-2014, 13:13
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 02-09-2014, 10:54
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von suppenkasper - 02-09-2014, 10:12
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von kay - 24-09-2014, 09:24
Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von alex1996 - 15-09-2014, 06:18

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