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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#26
(19-09-2014, 16:34)Simon ii schrieb:
(15-09-2014, 07:49)wackelpudding schrieb: Zur Auskunft wärst Du verpflichet, denn die Berechnung einer Unterhaltsforderung mußt Du ermöglichen.

Stimmt so nicht:

Der Sohn muß nachweisen, daß er überhaupt berechtigt ist, Auskünfte zu verlangen.

Die Schulbescheinigung 2014/15 wurde doch geliefert. Damit ist der Sohn privilegierter Volljähriger. Wenn der Anwalt eine ordentliche Beauftragung nachweist und Auskünfte fordert, sollte der TO liefern - sonst wird es mMn ganz schnell zu ´ner Stufenklage kommen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
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RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von wackelpudding - 23-09-2014, 11:11

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