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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#6
Nun, seine Mutter wird zunächst in gleichem Umfang unterhaltspflichtig eurem gemeisamen Sohn gegenüber wie Du. Ob sie leistungsfähig ist oder nicht, spielt zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle. Das muss sie dem Sohn gegenüber offenlegen.
Als Beamtin hat sie ein sicheres Einkommen; wenn sie derzeit an der Dienstausübung gehindert ist wegen kleiner Kinder - nun, dann hat sie noch einen Ehemann, mit dem sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ob und wie viel die Mutter zum Unterhalt und zur Ausbildung des Sohnes beitragen muss, wird man beurteilen können wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von Austriake - 09-09-2014, 14:56
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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