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Interessante Petitionen
#1
Auch wenn die Meinungen auseinander gehen, ob das was nutzen kann. Hier sind jedenfalls zwei recht interessant Petitionen:

Nur noch heute!!!
Zitat:Petition 52342
Gleichstellungsrecht - Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Männer vom 20.05.2014
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...itzeichnen.$$$.a.u.html

Zitat:Petition 54103
Sorgerecht der Eltern - Flexible Gestaltung gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells vom 14.08.2014
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...03.nc.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Dafür bin ich immer gern bereit, wenn es dem angedachten "Guten Zweck" dienen soll:

Mitzeichnen der Petition 54103

Vielen Dank für Ihre Mitzeichnung der Petition Sorgerecht der Eltern - Flexible Gestaltung gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit einem Link und Angaben zur Bestätigung des Vorgangs. Ihre Mitzeichnung wird nach der Bestätigung aktiviert.

Ob jedoch etwas positives da herauskommen wird, abwarten.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#3
Ich bin zur Zeit krank. Habe eine starke Petitionsallergie.
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#4
Thumbs Up 
Hallo liebe Helfer zum Kindeswohl, Heart

Ich wende mich heute mit der "Bitte", nein mit der Aufforderung an alle, die unser kostbarstes Gut unterstützen wollen, unsere Kinderseelen.

Begleiteten und beschützen wir, alle unsere schutzlosen Kinderseelen auf Ihrem Lebensweg. Lasst uns sie stärken, zu selbstbewussten und integreren Menschen, die später für unsere zukünftige Generation ebensolche soziale Kompetenz übernehmen, wie wir es nun tun.

-die Zeit ist reif- Wichtig -bitte unterschreiben- so viele wie möglich ... jeder Helfer zählt!

Hier die OnlinePetition beim Bundestag bis zum 7.10.2014 min 50.000

https://epetitionen.bundestag.de/petitio...chnen.html


Nur Kinder die Ihr Recht auf beide Eltern gleichermaßen leben dürfen, können eine ganzheitliche gestärkte Entwicklung erfahren.

Grundsätzlich ist natürlich immer der Einzelfall zu betrachten, es gibt sicherlich verschiede Fälle, in denen das Doppelresidenzmodell zunächst nicht als die erste Wahl erscheint oder gar ist.
Doch muss es immer zum Wohle des Kindes dort angezeigt sein und gerichtlich angeordnet werden können, wo es dem Kindeswohl am ehesten entspricht und hilft. Einseitiger, willkürlicher oder vorsätzlicher Boykott, auch durch Gesprächsboykott mit dem anderen Elternteil o.ä., darf in der Elternverantwortung zum Kindeswohl keinen Platz mehr finden. Eltern müssen das gesetzliche Recht des Kindes, unter anderem und insbesondere auf beide Eltern gleichsam zu respektieren und damit das Kindeswohl uneingeschränkt und ohne jegliche, emotionale, egoistische Störung oder gar vorsätzliche Beeinflussung bis hin zur seelischen Misshandlung, sicher zu stellen. Wer das nicht leistet, nicht leisten kann oder will, darf bis auf weiteres nicht befugt sein, die elterliche Sorge eines Schutzbefohlenen, hilflosen Kindes auszuüben und erst wieder zugestanden bekommen, wenn die Erziehungsfähigkeit nachweislich wiederhergestellt ist.

Liebe Mitbürger und Eltern, hier stimmt doch was nicht oder hab ich was verpasst?

"Der Führerschein zur Sicherung der Menschen im Straßenverkehr ist klar wichtig und wird immer deutlicher und enger geregelt, der "elterliche Sorgeberechtigungsschein", zur Sicherung des Kindeswohles, den gibt es meines Wissens nach immer noch nicht. Ich hoffe nur für alle Kinder, noch nicht."

Ich fordere alle Menschen und Helfer unser geschätzten Bundesregierung, der Politik , der Organschaften und der Professionen sowie aller Entscheidungsträger unseres Landes in voller Achtung und mit dem nötigen Respekt, aber mit deutlichem Wort, zum konsequenten handeln, zum Wohl aller unserer Kinder auf.

Gruß an alle Helfer zum gesicherten Kindeswohl,


AK Kindeswohl Nürnberg
Arbeitskreis@kindeswohl-nuernberg.de
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#5
Ich habe Mitgezeichnet.

Viel Glück zum Wohle der Kinder

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Habe ich schon lang vorher unterzeichnet, bevor man hier darauf aufmerksam gemacht hat. Auch wenn sie möglicherweise bis zum Ablauf keineswegs das Quorum erreichen werden.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#7
Themen zusammengeführt
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Werden die 50000 erreicht?
Wenn nein warum nicht?
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#9
Es ist unwahrscheinlich, dass 50.000 Zeichnungen erreicht werden. So eine Mitzeichnung -auch meine- ist kaum mehr als eine Rückmeldung an den Erstzeichner, dass er nicht ganz alleine mit seiner Meinung steht.

Ein Grund für die geringe Beteilung: Hat sicher für viele prima facie nicht mit ihrem Leben zu tun...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Hallo,
nachfolgend ein Link zu einer aktuellen Petition in Bezug auf das Thema Wechselmodell. Es fehlen noch 100 Stimmen und es sind nur noch 4 Tage Zeit. Es wäre schade, wenn diese Bemühungen schon hier scheitern.
Deine Stimme wird jetzt gebraucht!

https://epetitionen.bundestag.de/petitio...03.nc.html

Durch eine Änderung des § 1671 BGB soll die familiengerichtliche Anordnung einer Betreuung im Wechselmodell explizit hervorgehoben und Gerichten damit ein Impuls gegeben werden.

Der § 1687 BGB soll dahingehend geändert werden, dass getrennt lebende Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, Alltagsentscheidungen (§ 1687 Abs. 1 S. 2 u. 3 BGB) gemeinsam treffen oder die Entscheidungsbereiche individuell aufteilen können. Entscheidungen der alltäglichen Betreuung (§ 1687 Abs. 1 S. 4 BGB) trifft natürlich der Elternteil, bei dem das Kind gerade wohnt.

Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung wird zwischen zerstrittenen Eltern nur dann möglich sein, wenn staatliche Stellen durch Beratung und Mediation die Umsetzung flexibel gestalteter gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells nachhaltig unterstützen.

Leitender Gedanke bei der Beratung, Anordnung und Umsetzung gemeinsamer Elternschaft muss ausschließlich das Kindswohl und der autonom formulierte Wunsch des Kindes/der Kinder sein.

ISUV ist der Auffassung, dass Betreuung jedes Elternteils auch unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden muss. In jedem Fall aber muss Betreuungsaufwand ab einem Verhältnis von etwa 30 : 70 % bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden.

Dazu ist es wichtig, dass beide Eltern ihr Einkommen offenlegen und den Bedarf des Kindes/der Kinder miteinander besprechen. Es erscheint praktikabel, wenn sich die Anteile am Barunterhalt, am Einkommen, am Betreuungsaufwand des jeweiligen Elternteils sowie am Verbrauch des Kindes orientieren.

Möglichen Mehrbedarf beispielsweise für Klassenfahrten, Musikunterricht, etc. teilen sich die Eltern entsprechend. Praktikabel ist auch: Das Kindergeld erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, bei paritätischer Betreuung teilen sich die Eltern das Kindergeld.
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#11
Sorry, mir war nicht bewusst, dass da 50.000 Stimmen benötigt werden.
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#12
603 Zeichnende. Die "wohnortnahe Versorgung mit Hebammenhilfe" hatte letztes Jahr über Hunderttausend. Steuerfreiheit für private Ballettschulen über Fünfzigtausend. Und auch "Käfighaltung von Kaninchen" war zehnmal so erfolgreich oder die Zulassung eines Süßstoffs.

Petitionen sollte man offenbar nur machen, wenn man die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bereits hat, um Öffentlichkeit oder gar Politiker zu erreichen sind sie ungeeignet.
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#13
Petitionen sind Bittschriften. Wer ist hier Herr und wer ist Diener?
Wenn ein Bittsteller 50000 Unterstützer hat, dann darf er seine Bitte persönlich dem erlauchten Kreis vorbringen. Welch Gnade!
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#14
Politik kümmert sich halt nur um Probleme, die auch ein Thema sind...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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