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U 25, Hotel Mama
#1
Hallo Gemeinde, will mal wieder ein Beitrag leisten.

Meine zwei Jungs leben im Hotel Mama.
An den ältesten, der wird 19, zahle ich seit seinem vollendeten 18. direkt auf sein Konto.
Er ist im Gymnasium und steuert aufs Abi zu.

Jetzt gehts um den jüngeren, der wird jetzt dann 18 und hat sauschlechte Noten in der Realschule.
Wir schreiben schon seit Monaten gemeinsam Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz.
Er hatte schon einige Vorstellungsgespräche und diverse Aufnahmetests.
Leider klappt aber einfach nix, es sieht so aus als ob er nach Schulende ohne Beschäftigung da steht.
Ich muß aber auch sagen, ich habe oft das Gefühl dass er auch gar nicht richtig will, alle Initiativen kommen von mir und Exe macht absolut nix, der scheint es total egal zu sein was aus ihrem Kind wird.
Meine Frage:
Wie geht das nun weiter ?
Bei der Arbeitsagentur ist er Ausbildungsplatz suchend gemeldet, aber auch von da sind keine Aktivitäten zu verzeichnen.
Muß ich weiter für ihn Unterhalt zahlen auch wenn er von sich aus nicht in die Gänge kommt ?
So ein kurzzeitiger Unterhaltsentzug wäre meiner Meinung nach als erzieherische Maßnahme ganz nützlich, um mal klar zu machen welche Stunde inzwischen geschlagen hat.
Was meint Ihr ?

Gruss
Backfire
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#2
(17-03-2009, 07:29)Backfire schrieb: ... der wird jetzt dann 18 und hat sauschlechte Noten in der Realschule.
... es sieht so aus als ob er nach Schulende ohne Beschäftigung da steht. Ich muß aber auch sagen, ich habe oft das Gefühl dass er auch gar nicht richtig will...

Muß er vieleicht nicht bald zum Bund? Danach sieht vieles anders aus.
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#3
(17-03-2009, 07:29)Backfire schrieb: Muß ich weiter für ihn Unterhalt zahlen auch wenn er von sich aus nicht in die Gänge kommt ?

Ganz hart gesehen - nein.

Bemüht er sich nicht und Du kannst das nachweisen**, dann mußt Du nicht ewig zahlen, denn er kann seine Arbeitskraft auch als Ungelernter dem Markt zur Verfügung stellen.
Wenn er ein Berufsvorbereitendes Jahr machen sollte, ist er wieder im Schülerstatus und somit Du für ihn unterhaltspflichtig.


** Der exakte Nachweis wäre z.B. eine schriftliche Aufforderung zur Jobsuche mit Nachweisführung über seine Eigenbemühungen
und Bitte um Stellungnahme zur Situation.
Das kannst Du jedem Gericht vorlegen.
Wäre nur die Frage, ob man mein seinem Sohn so umgehen sollte.
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#4
Hallo Backfire,

ich würde ihm einen ultimativen Brief (mit Fristsetzung von maximal 3 Monaten) schicken. Darin würde ich ihm Stellenangebote zusenden, die Du selbst recherchiert hast (Hilfsarbeiter, Zeitarbeiter, Küchenhelfer), da er ja offenbar nicht ausbildungsfähig die Schule beendet hat. Ich würde darauf drängen, dass er so schnell wie möglich vorstellig wird und arbeitet, weil in 3 Monaten die Unterhaltszahlung Deinerseits eingestellt werden wird.

Wink

Anschliessend würde ich es ggf. auf ein gerichtliches Unterhaltsverfahren ankommen lassen, wenn er weiterhin meint, sich in Deiner "sozialen Hängematte" ausruhen zu können. Faule Säcke muss kein Vater durchfüttern!

Exclamation

Allerbeste Grüsse,
Goddiejens
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#5
Keine Schule, kein Job: Eindeutig kein Unterhalt.
Lehrstelle: Die übliche Unterhaltsberechnung bei Volljährigen unter Anrechnung seines Einkommens. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig.
Bundeswehr/Zivildienst: Eindeutig kein Unterhalt.
Berufsvorbereitendes Jahr: Nicht eindeutig. Wenn Unterhalt, dann von beiden Eltern, da volljährig. Es kommt auch darauf an, um was es sich genau handelt. Beim "Berufsvorbreitenden Sozialen Jahr (BSJ)" gibts z.B. keinen Kindergeldanspruch, keinen Unterhalt. Beim berufsvorbereitenden Jahr kommt es auf die Frage an, ob das Kind intensiv nach Ausbildungsstellen gesucht hat. Hat es das und bleibt trotzdem nur das berufsvorbereitende Jahr übrig (was sagt die ARGE?), neigen die meisten Richter zu Unterhalt. Maximal zwei Jahre lang. Das berufsvorbereitende Jahr muss aber ernsthaft betrieben werden. Fehlzeiten, erkennbar nicht vorhande Motivation, mangelnde Erfolgsaussicht verwirken den Unterhalt.
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#6
Hmm das ist schwierig, einerseits willst du ja dein Kind nicht "abtreten" aber andrerseits kannst du ja nicht anders handeln.
In dieser Situation möchte ich nicht sein.
Aber ich wünsche dir dass du das gut überstehst und die richtige Entscheidung triffst
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#7
Oh aber Hallo, mit derart hoher Resonánz habe ich gar nicht gerechnet.
Gestern habe ich erfahren dass die Arbeitsagentur durchaus aktiv war.
Seine Betreuerin schrieb mir dass er mehrere Angebote für Ausbildungsstellen bekam sich jedoch nie meldete.
Mir hat nie ein Mensch etwas davon erzählt.
Seine Mutter habe ich dann damit konfrontiert und sie meinte die Ausbildungsstellen seien zu weit weg und er hätte mit dem Zug fahren müssen, das will sie dem armen Kerl nicht zumuten.
Ich bin echt von den Socken.
Die kann froh sein wenn er mit seinem schlechten Zeugnis überhaupt eine Stelle bkommt.
Sie will ihn beim Beruskolleg anmelden, damit er noch ein Jahr sich ausruhen kann ??????
Ich hab mich mal erkundigt, in dem Berufskolleg ist Mathe das Kernfach in dem er im letzten Zeugnis der Realschule eine 5 geleistet hat.
Auch ist das erste Halbjahr Probezeit, die nehmen den Jungen niemals !!!
Exe ist eine totale Traumtänzerin, diese Realitätsfremde hat sie nun auf die Kids übertragen die das ausbaden werden müssen
Gemustert wurde der Junge noch nicht.
Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll, in 3 Monaten kommt er von der Schule.......

Gruss
Backfire
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#8
Wenn er sich auf angebotene Ausbildungsplätze nicht einmal meldet, würde ich auf Unterhaltsverwirkung gehen. Eine Bahnfahrt ist ihm selbstverständlich zuzumuten, wenn sie nicht gerade Stunden dauert. Das kann aber auch nach hinten losgehen, ein Richter könnte das durchaus anders sehen.

Eine weichere Schiene wäre es, in der Probezeit weiter zu bezahlen. Wenn er da rausfliegt, nicht mehr. Und immer schön darauf achten, dass die Mutter auch zahlt.
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#9
(17-03-2009, 13:34)p schrieb: Berufsvorbereitendes Jahr: Nicht eindeutig. Wenn Unterhalt, dann von beiden Eltern, da volljährig. Es kommt auch darauf an, um was es sich genau handelt. Beim "Berufsvorbreitenden Sozialen Jahr (BSJ)" gibts z.B. keinen Kindergeldanspruch, keinen Unterhalt.

Hier eine kleine Korrektur / Info:
Man muß dabei immer sehen, WO und BEI WEM das berufsvorbereitende Jahr gemacht wird.
Mein Sohn hat bei seiner Schule ein BJ in Klasse 11 gemacht.
Die haben also ein Extra-Jahr eingerichtet mit Praktikas und bissel Unterricht für die jungem Leute, die keine Lehrstelle abbekamen.
Somit war der Junge Schüler, bekam Kindergeld und Unterhalt.
(Möglicherweise ist es auch eine "Auffangvariante" des Landes.)
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#10
Richtig. Noch eine Verkomplizierung: In unterschiedlichen Bundesländern gibts ganz unterschiedliche Wege und Möglichkeiten. Ein Berufskolleg gibts z.B. bei uns hier gar nicht.

Zu fragen ist jedoch immer:
1. Führt der Besuch dieser Einrichtung zu irgendwas, führt sie auf eine richtige Ausbildung hin, auf einen Beruf, ist sie bereits Teil einer Ausbildung ?
2. Wird sie zielstrebig absolviert? Bummler und Langschläfer bekommen nichts, Fehlzeiten sind ganz schlecht.
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#11
Ich würde die konsequente Tour fahren: 3 Monate noch zahlen und zugleich Fristsetzung, dass sich das erwachsene "Kind" bitte sofort um Arbeit bemüht, weil eben nach 3 Monaten von mir nichts mehr an Unterstützung geleistet werden wird ... denn alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei! (Und unter P.S. würde ich 3 Stellenangebote anfügen, die ich gerade selbst recherchiert haben würde: 1 x Zeithilfsarbeiter, 1 x Küchenhelfer/Spüler, 1 x Bau- oder Erntehelfer oder ähnliches!)

Allerbeste Grüsse aus Belgien,
Goddiejens
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#12
Also der Junge ist am Wochenende wieder bei mir.
10 Uhr muß er am Samstag hier sein.
Nix abholen, der setzt sich in den Zug.
Und nix erst nachmittags damit der Herr ausschlafen kann.
Kerls brauchen eine harte Hand und Disziplin, nicht die Wischiwaschierziehung von alleinerziehenden Frauen die permanent auf der Suche sind nach einem neuen Lover der sie für die nächsten 2 Jahre finanziell durchhält.
Wir werden wieder Bewerbungen schreiben, er soll die, die er mir von der Arbeitsagentur verschwiegen hat mitbringen.
Mir ist natürlich klar, dass wahrscheinlich inzwischen alle Züge durchgefahren sind, aber aufgeben wäre die schlechteste Alternative.
Wenn ich mir vorstelle dass Exe inzwischen 42 ist, 2 Kinder hat und immer noch jedes Wochenende in die Disco geht wie ein Teenager.......
Lächerlich ist so was einfach, nur noch lächerlich !!!!!!!!
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#13
Für Disziplin und Erziehung kommt man meistens zu spät - in diesem Alter sind die Kinder längst auserzogen. Erzogen durch die Ex. Wenn die ihm auch noch live vorgeführt hat, dass man das Leben auch mit Disco und Unterhalt verbringen kann, tja.
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#14
(20-03-2009, 06:58)Backfire schrieb: Wenn ich mir vorstelle dass Exe inzwischen 42 ist, 2 Kinder hat und immer noch jedes Wochenende in die Disco geht wie ein Teenager.......
Lächerlich ist so was einfach, nur noch lächerlich !!!!!!!!

Meine Exe fand so ihren Beamten-Lover. Da gibt es doch jede Menge Baggertypen, die alles mitnehmen, was ihnen so vor's Rohr kommt. Mittlerweile hat sie sich von ihm auch schwängern lassen. In Casablanca / Marokko freuen sie sich also auf höhere monatliche Geldüberweisungen zwecks Ankauf weiterer Immobilien im Familienstadl als seinerzeit, als sie nur meine Küchenhelferverhältnisse ausnutzen konnte... .

Big Grin

Zu meinem grossen Glück bin ich diese geldgierige Exe los für immer. Ihre Tochter, an deren Zeugung ich einst beteiligt war, ist auch total verzogen. Respekt vor ihrem Vater hat sie null. Mir tut da heute schon der arme Kerl leid, der auf sie mal reinfallen sollte. Bei mir hat sie noch ihre Chance, denn mit 12 Jahren ist sie ja noch ein Kind. Mit 14 Jahren Alter steht sie für mich gerade für ihr Verhalten, da scheidet das "Kind-Argument" und "eben von der Mutter verhetzt" für mich aus. Sollte sie mir dann weiterhin feindselig bis abweisend gegenüberstehen, stelle ich jegliche Finanzzuwendung ein und sage mich komplett von dieser Person los, bis auf weiteres. Denn mann weiss ja nie: Zuweilen zeigt so eine Person dann später unerwartet doch noch Einsichten. Aber dies hängt nie von Unterhaltszahlungen ab.

Wink

Allerbeste Grüsse,
Goddiejens aus Belgien
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#15
(20-03-2009, 06:58)Backfire schrieb: Wir werden wieder Bewerbungen schreiben, er soll die, die er mir von der Arbeitsagentur verschwiegen hat mitbringen.

Hier ein paar Tips:

(1.)
Laß` Dir doch mal das Kennwort und Passwort der Agentur von Deinem Sohn geben, dann kommst Du auf das Agentur-Portal in den persönlichen Bereich Deines Sohnes.
Dort sind für ihn unter "Dokumente" alle Schriftstücke als PDF abgelegt, die es im Zusammenhang mit ihm gab.
Du kannst auch die gesamte Geschichte Agentur-Sohn unter "Historie" nachverfolgen.
Unter "Termine" weißt Du, was wann stattfindet.


(2.)
Mache Dich auf der Agentur schlau, was Dein Sohn alles beantragen kann. Oft wird über die Förderungsmöglichkeiten nix gesagt.
Es gibt z.B. Mobilitätshilfen, Ausrüstungsbeihilfen, Umzugskostenerstattung usw.
Ein Grundsatz bei der Behörde ist:
Es darf nicht beraten werden - auf gezielte Fragen ist aber zu antworten.


(2.)
Die Agentur hat ihm doch bestimmt aufgetragen, über seine Bemühungen einen Nachweis zu führen. Normalerweise ist das eine Tabelle "Nachweis der Eigenbemühungen", wo man die Bewerbungsanschreiben in Kopie mit anheftet und welche auch periodisch abgefordert werden.
Einerseits bekommt man ja die Bewerbungen von der Agentur vergütet und andererseits, wenn keine Eigenbemühungen vorgewiesen werden können, dann klappt die Agentur die Akte zu und es gibt auch für die Zukunft null Euronen für nix.
Also bitte prüfe, ob er Auflagen hat.

(3.)
Bitte sei mal ganz emotionslos damit, was nun weiter passiert.
Mein Sohn war sogar in eine WG gezogen, weil der Ausbildungsort weit weg war und die Busfahrt zu lange dauerte.
Es geht nämlich alles, wenn man will.
Wenn er Lehrstellen aus Bequemlichkeit nicht annimmt, würde ich mit meiner heutigen Erfahrung SOFORT reagieren.
Schriftliche Aufforderung zur Aufnahme der Ausbildung an ihn und zur Kenntnis an die Mutter.
Sofort alle Beide in Kenntnis setzen, daß sich die Unterhaltszahlungen erledigen, sofern die Eigenbemühungen nachweislich unzureichend waren.
Damit hast Du Dich in die Lage versetzt, die Zahlungen tatsächlich einzustellen, bzw. eine Änderungsklage einzureichen.
(Du bist hoffentlich ordentlich gerichtlich zur Zahlung verdonnert, oder?)
Ob Du das so nutzt, bleibt Dir natürlich überlassen.
Aber ich rate Dir, daß Du Dir diese Möglichkeit nicht vergeben solltest - vielleicht würdest Du Dich mal ärgern, es nicht getan zu haben.
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#16
Sorry, mir ist ein Fehler unterlaufen.
Der Jüngere wird erst 17 im April.
Der Ältere wird 19 im Oktober.
Aber dass man die Unterlagen online bei der Arbeitsagentur einsehen kann, ist ein toller Tipp.
Mal schauen ob er noch sein Passwort weiß wenn er nachher kommt.
Er wird also erst nächstes Jahr volljährig.
Kann ich dann eigentlich auch Druck machen indem ich den Unterhalt mal einstelle wenn er sich nicht bewegt ?
Er spekuliert wahrscheinlich darauf dass er sich ab Schulende in drei Monaten ausruhen kann.
Bei Exe habe ich durchgesetzt, dass er den PC weggenommen bekommen hat.
Das ist nämlich der Grund warum er in der Schule so abgesackt ist.
Diese ganzen bescheuerten BallerSpiele wie Warcraft usw.
Daher hatte er nie Zeit und Konzentration zum lernen.
Ich werd denen Feuer unterm Hintern machen wo ich nur kann.
Exe wars ja recht wenn er mit Spielen beschäftigt war, so mußte sie sich nicht um ihn kümmern.
Zu mir ist er dann als nicht mehr gekommen weil ich ihm zu streng war.
So, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich darfs im Endeffekt ausbaden.
Ein Schulpraktikum habe ich ihm vor einem Jahr auch besorgt, dort könnte er sogar anfangen, aber die bilden erst ab 18 aus.....
Daher wäre der Gedanke vielleicht doch nicht so dumm das Kreiswehrersatzamt auf seine Spur zu bringen, so könnte er die Zeit sinnvoll überbrücken und die Sache wäre erledigt.
Ob er dann Ersatzdienst oder Wehrdienst macht wäre mir egal.
Geschickt eingefädelt wäre er dann wenigstens mal aus Hotel Mama raus und würde mal anderem Einfluss unterliegen.
Was meint ihr ?
Exe macht absolut nix um was für ihn zu finden, einfach nur zum kotzen so ein Verhalten.

Gruss
Backfire
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#17
(20-03-2009, 12:10)Max schrieb: Es darf nicht beraten werden - auf gezielte Fragen ist aber zu antworten.

Das stimmt nicht! Nach § 13 Aufklärung , § 14 Beratung und § 15 Auskunft SGB I (Allgemeiner Teil) haben die Behörden im Sozialleitungsrecht nicht nur die Aufgabe, Auskünfte zu erteilen, sondern auch zu beraten und sogar die Öffentlichkeit über ihre Inhalte aufzuklären.

Bei uns wurde mal ein früherer Leiter des Rechnungsprüfungsamtes zum Leiter des Sozialamtes gemacht. Mit das erste, was von ihm zu hören war, war sein Entsetzen darüber, dass es im Amt eine ganze Horde von Leuten gab, die die Bürger über ihr Ansprüche aufklärten. Die Verpflichtung dazu mußte er schlucken und das fiel ihm ausgesprochen schwer.

Die von Dir genannte Regelung kenne ich vom Finanzamt.
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#18
Hallo Jungs !
Also mein Sohn und ich haben das ganze Wochenende über wieder Bewerbungen geschrieben.
Inzwischen weiß ich auch was los ist.
Er will nicht mehr weiter auf die Schule gehen aber Mama will ihn unbedingt weiter auf der Schule sehen.
Die angebotenen Stellen von der Arbeitsagentur hat auch nicht er, sondern seine Mutter unterschlagen.
Die Motivation ist natürlich klar, sie will dass ich möglichst lange noch Unterhalt zahlen muß und wenn sie dabei über die Leiche meines jüngsten Sohnes gehen muß.
Unglaublich so viel Mutterliebe........
Mit Exe hab ich dann auch noch telefoniert, ist nur eine wüste Schreierei draus geworden.
Sie meinte der Junge sei noch schulpflichtig bis er 18 ist.
Das stimmt aber nicht, das Schulgesetzt von Rheinland Pfalz macht eine Ausnahme für Wehrdienst und Zivildienst.
Ich warte noch zwei Wochen und dann rufe ich beim Kreisehrersatzamt an dass der Junge gemustert wird in der Hoffnung dass er aus der Umklammerung dieser Mutter raus kommt.
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#19
So ich habe endlich beim Kreiswehrersatzamt jemanden erreicht.
Er muß formlosen Antrag stellen dass er gemustert werden will.
Unbeglaubigte Geburtsurkunde dazu.(habe ich !)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

So, ich habe auch das Sorgerecht, bin ich damit auch erziehungsberechtigt ???????
Dann unterschreibe ich das ganz alleine, ohne Exe ihre Unterschrift.

Exe hat ihn schon an mehrere weiterführenden Schulen angemeldet, obwohl er das gar nicht will.
Was ich will interessiert absolut niemanden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich muß mich also beeilen......
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#20
Da liegen ja üble Leichen begraben. Dass Mütter die Kinder zerstören, um Unterhalt kassieren zu können, hast du nun selber erlebt.

- Die Schulpflicht endet in RLP nach neun Jahren Schulbesuch. Nicht länger, auch wenn jemand sitzenbleibt. Berufsschulpflicht nur bei einer Ausbildung und nur bis zum 12. Schulbesuchsjahr.
- Telefonieren mit solchen "Müttern" ist Schwachsinn. Wenn man es doch probieren will, legt man einen Zettel vor sich hin, auf den man schreibt: Sofort auflegen, wenn es laut oder unbeherrscht wird!
- Unter den gegebenen Umständen ist Zivildienst oder Bundeswehr ganz sinnvoll.
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#21
Hab nun nicht alles gelesen,
aber eines kam mir grad in erinnerung!!!
als ich damals in einem kuhdorf lebte im saarland und von arbeitslosengeld in hartz vier rutschte,
musste ich angeben, was meine eltern beruflich machen und wo sie leben !!!
ich war kacken dreisst und gab an -eltern nicht bekannt-
dann wollten sie dafür nachweise haben.. ich fragte warum, weil wenn die eltern genug verdienen, müssten sie einen anteiligen beitrag zahlen und da sie unter 25 sind, ist es üblich..
ich wurde darauf richtig sauer und sagt nochmals -wie soll ich das denn machen? -
es ist warheit, das meine eltern mir nicht bekannt sind, ich stellte schriftlich dienstbeschwerde an
und 2 wochen später hatte ich meinen antrag durch...
dies ist paar jahre her !! weiss nicht wie das heute ist..
laut befragung einen bekannten der mir bestätigt, das es heute auch noch so gehandhabt wird...

so gesehen, zahlt man immer, immer wieder..
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