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U 25, Hotel Mama
#15
(20-03-2009, 06:58)Backfire schrieb: Wir werden wieder Bewerbungen schreiben, er soll die, die er mir von der Arbeitsagentur verschwiegen hat mitbringen.

Hier ein paar Tips:

(1.)
Laß` Dir doch mal das Kennwort und Passwort der Agentur von Deinem Sohn geben, dann kommst Du auf das Agentur-Portal in den persönlichen Bereich Deines Sohnes.
Dort sind für ihn unter "Dokumente" alle Schriftstücke als PDF abgelegt, die es im Zusammenhang mit ihm gab.
Du kannst auch die gesamte Geschichte Agentur-Sohn unter "Historie" nachverfolgen.
Unter "Termine" weißt Du, was wann stattfindet.


(2.)
Mache Dich auf der Agentur schlau, was Dein Sohn alles beantragen kann. Oft wird über die Förderungsmöglichkeiten nix gesagt.
Es gibt z.B. Mobilitätshilfen, Ausrüstungsbeihilfen, Umzugskostenerstattung usw.
Ein Grundsatz bei der Behörde ist:
Es darf nicht beraten werden - auf gezielte Fragen ist aber zu antworten.


(2.)
Die Agentur hat ihm doch bestimmt aufgetragen, über seine Bemühungen einen Nachweis zu führen. Normalerweise ist das eine Tabelle "Nachweis der Eigenbemühungen", wo man die Bewerbungsanschreiben in Kopie mit anheftet und welche auch periodisch abgefordert werden.
Einerseits bekommt man ja die Bewerbungen von der Agentur vergütet und andererseits, wenn keine Eigenbemühungen vorgewiesen werden können, dann klappt die Agentur die Akte zu und es gibt auch für die Zukunft null Euronen für nix.
Also bitte prüfe, ob er Auflagen hat.

(3.)
Bitte sei mal ganz emotionslos damit, was nun weiter passiert.
Mein Sohn war sogar in eine WG gezogen, weil der Ausbildungsort weit weg war und die Busfahrt zu lange dauerte.
Es geht nämlich alles, wenn man will.
Wenn er Lehrstellen aus Bequemlichkeit nicht annimmt, würde ich mit meiner heutigen Erfahrung SOFORT reagieren.
Schriftliche Aufforderung zur Aufnahme der Ausbildung an ihn und zur Kenntnis an die Mutter.
Sofort alle Beide in Kenntnis setzen, daß sich die Unterhaltszahlungen erledigen, sofern die Eigenbemühungen nachweislich unzureichend waren.
Damit hast Du Dich in die Lage versetzt, die Zahlungen tatsächlich einzustellen, bzw. eine Änderungsklage einzureichen.
(Du bist hoffentlich ordentlich gerichtlich zur Zahlung verdonnert, oder?)
Ob Du das so nutzt, bleibt Dir natürlich überlassen.
Aber ich rate Dir, daß Du Dir diese Möglichkeit nicht vergeben solltest - vielleicht würdest Du Dich mal ärgern, es nicht getan zu haben.
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U 25, Hotel Mama - von Backfire - 17-03-2009, 07:29
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