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Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht
#1
Hallo Zusammen.

Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie, die wir auch derzeit noch gemeinsam bewohnen.

Meine Frau hat frühzeitig bekannt gegeben, dass sie gemeinsam mit beiden Kids (5+2) ausziehen wird. Nachdem ich davon Kenntnis hatte und reden über das Thema mit meiner Frau keinen Sinn macht habe ich Kindergarten und Einwohnermeldeamt schriftlich informiert, dass ich einer Abmeldung oder Ummeldung alleinig durch meiner Frau, die Zustimmung verweigere. Zusätzlich habe ich über meine Anwältin ein Schreiben aufzusetzen lassen, in dem ich meiner Frau keinerlei Zustimmung für den Auszug der Kinder gebe.

Dazu läuft bereits ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf meine Person. Diesen habe ich gestellt, weil ich zwischenzeitlich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe, ein Betreuungskonzept auf die Beine zu stellen und das ist mir auch gelungen.

Beide Kinder gehen von je her an Vollzeit in den KIGA. Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich bescheinigt, dass ich bei gleichem Gehalt flexibilisierte Arbeitszeiten bekomme die sich nach den KIGA Öffnungszeiten richten. Meine Eltern sind schon immer zwei Tage die Woche in die Kinderbetreuung eingebunden und ich möchte natürlich auch meine Frau mit einbeziehen.

Meine Frau arbeitet 30Std die Woche, hat niemanden Verwandtes hier und wird in etwa 20-30km weit weg ziehen.

Zuhause verhält sie sich absolut emotionslos und kalt. Fragen meinerseits wie der Sachstand in Sachen Umzug ist oder wie sie sich ein Umgangsrecht für mich vorgestellt hat, sollte sie mit den Kids ausziehen, beantwortet sie nicht. Sie sagt dann nur... klären wir wenn ich ausgezogen bin. Das macht sie von Anfang an schon.

Heute hatten wir einen gemeinsamen Termin im Jugendamt, der auf meine Initiative hin entstanden ist. Die Sozialarbeiterin der Trennungsberatung war zwar nicht offen parteiisch, aber doch schon sehr frauenlastig.

Sie hat mir zu verstehen gegeben das sie es nicht lustig findet, das ich anstatt mit meiner Frau zu reden einen Anwalt eingeschaltet habe und somit eine gemeinsame Lösung in weite ferne rückt.

Sie wollte von mir wissen in weit ich kompromissbereit bin, von meiner Frau hingegen nicht. Habe drei Vorschläge gemacht, alle wurden im Gespräch seitens meiner Frau abgelehnt.

Meine Frau hat anscheinend eine bestimmte Taktik. Hat während des Gesprächs immer wieder geweint, erzählt der Sozialarbeiterin das ich gar nicht in der Lage bin alleinerziehend zu sein, ich hätte mich ja eh nie gekümmert. Zum ende des Gespräches meinte sie noch das es zu hause die Hölle wäre, Psychoterror usw.

Ich versteh das alles nicht.

Ich biete die Sicherheit der gewohnten Umgebung, keine Kindergartenwechsel, finanzielles Wohlergehen und eine Einbindung der Mutter in Kinderbetreuung bzw. eine Umgangsregelung die ihr ermöglicht nach Absprache die Kinder zu sehen.

Sie bietet eine Wundertüte inkl. Orts und Klimawechsel.

Trotzdem habe ich nicht das Gefühl eine Chance zu besitzen und möchte am liebsten den Antrag beim Familiengericht zurück ziehen um mich nicht noch weiter lächerlich zu machen.

Ich weiß nicht weiter.
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#2
Hallo

Mach genauso weiter wie bis jetzt. Damit hast Du den Damen schon mal kräftig den Wind aus dem Segel genommen. Ganz egal was irgendwelche angeblichen Berater zu Dir sagen und meinen es ist falsch einen Rechtsanwalt ein zu schalten und Anträge beim Gericht zu stellen sie alle lügen. Du hast genau das richtige getan. Denn ist Deine Ex erst mit den Kindern weg hast Du kaum eine Chance sie zurück zu bekommen.

Bleib bei Deinem Standpunkt Deine EX kann gehen aber ohne die Kinder. Stimmst Du dem einmal zu wirst Du sie nie wieder zurückbekommen.
Du brauchst nicht unbedingt das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht es genügt wenn Deine Ex dem weitern leben der Kinder bei Dir zustimmt.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Zala hat absolut Recht! Du bist sofort her gegangen und wurdest aktiv. Du hast damit Deine Ex-Frau, die scheinbar generalstabsmäßig schon längst die Planungen für Ihre Zukunft mit den Kindern abgeschlossen hatte, außerordentlich gestört.
Der einzige Fehler war - das machen aber Alle zu Anfang - sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, um sich dann in die Höhle der Löwinnen zu begeben.
Nun, das hast Du ja jetzt selbst bemerkt. Natürlich hat es die JA Dame gestört, dass Du aktiv wurdest und sie hat aufgeschreckt reagiert.
"Da muss doch noch was zu retten sein für die Mammi" und deshalb eben diese Fragen von dieser Seite aus.
Also nunmehr: Das JA so weit wie möglich umgehen. Nur das Notwendigste mitteilen. Das derzeitge System unbedingt weiter fahren und absolut keinen Antrag zurück nehmen!
Hinterher würdest du Dich ärgern und es wird Dir sowieso alles negativ ausgelegt. Egal was Du machst.
Zieh das Ding durch! Dann bist Du vielen Vätern, die Anfangs noch lasch agiert haben, schon voraus. Egal wie es ausgeht. Nichts anbrennen lassen!
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#4
Nicht aufgeben, die anderen haben es ja schon gesagt, das wichtigste ist sie auf KEINEN FALL mit den Kindern ausziehen zu lassen. Das war damals auch der grosse Fehler von mir, ich hatte sie mir unserem Sohn gehen lassen. Egal was passiert, lass nicht zu dass sie mir Euren Kindern auszieht, geht etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Seine Frau hat ihm mitgeteilt, mit den Kindern wegzuziehen. Ergo wird sie es tun, sobald ihr die Gelegenheit als günstig erscheint. Sie wird es tun, wenn er auf Arbeit ist. Notfalls wählt sie den Fortgang mit den Kindern über den Umweg Frauenhaus. Sie spricht ja von Psychoterrror, den sie im Höllenzuhause erlebt angeblich.

Er hatte also gar keine andere Wahl gehabt, als beim Gericht Antrag wegen dem AB zu stellen. Und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen. Denn sie hat ja frühzeitig angekündigt, genau das zu tun.
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#6
Der Fall ist sehr ungewöhnlich:

Normalerweise wird Mann erst aktiv, wenn die Messe gelesen ist.

Hier wird Vorwärtsverteidigung praktiziert und damit kann niemand umgehen.

Als der Position der Frau würde ich zwei Pfade in Erwägung ziehen:

1. Frauenhaus, um dem Psychgewalttäter zu entkommen, oder
2. Gewaltvorwurf und nach 1361b die Wohnung zuweisen und "Alten" raus setzen lassen.

Das aggressive Zustellen von Möglichkeiten wirkt für Außenstehende sehr bedrohlich und könnte als sichtbare Gewalt/Aggression wahrgenommen werden. Gebe dich nach Außen wahrnehmbar gesprächsbereit und fordere Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung ein.

Eigentlich hat sie ihre Situation vermasselt, als sie offen darüber gesprochen hat! Als Frau kannst Du normalerweise nichts falsch machen.

Der Ansatz ist so ungewöhnlich, dass ich keine Prognose wage, wie es ausgeht. Wenn TO sich noch ein etwas milderes Image geben würde, wäre die Ausgangssituation perfekt ... Gegner kommen lassen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Er hat Antrag auf AB gestellt. Das machen eigentlich die Mütter gleich nach dem Fortbringen der Kinder. Sie ist jetzt im Zugzwang. Und Zugzwang bedeutet kurz vor Schach matt zu stehen. Ergo wird ihr nur die Psychoschiene bleiben. So mit daheim psychisch vom Ehemann unterdrückt zu werden, worunter logo auch ihre Kinder zu leiden hätten und sie deshalb auch keine andere Wahl gehabt hätte, als mit den Kindern zu gehen.

Ich rede aus Erfahrung. Die KM in meinem Fall zog die Frauenhauslüge durch. Und hätte ich nicht auf die dämmlichen Ratschläge aus dem juristischen Teil meiner Verwandtschaft gehört, wäre mein Sohn weder im Frauenhaus gelandet, noch in der Sozialhilfe. Ergo erlaube ich mir nur, darauf zu verweisen, dass ich befürchte, die KM im Fall des TO bringt die Kinder im ihr passenden Moment weg. Der kann sie nicht 24 Stunden am Tag unter Beobachtung halten.
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#8
Moin.

Die Frau scheint ganz gelassen und strukturiert vorzugehen, weiß vermutlich sehr genau, daß sie mit den kleinen Kindern ziehen kann, wohin sie will.

Aller Erfahrung nach wird der Versuch, sie aufzuhalten, mit dem Verlust des Aufenthaltbestimmungsrechts oder sogar des gesamten Sorgerechts enden.

Der Antrag des TO auf ABR spielt ihr nur in die Hände.
Ein 'beliebter' Fehler schlecht beratener Väter.

Nimmt der TO seinen Antrag nicht zurück, dann stellt sie einfach einen Gegenantrag, der vermutlich problemlos durchgehen wird. Er wird von Glück sprechen können, wenn ihm die Restsorge gelassen wird.

Das JAmt sehe ich hier auf Seiten des TO, indem es zur Kompromißbereitschaft rät.

Viele Jahre Erfahrung in eigener Sache und in Begleitung anderer Väter lassen mich dem TO nahelegen, die Realitäten zu sehen und den Antrag auf ABR zurückzunehmen und sich statt dessen für eine gute Umgangsregelung einzusetzen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
(15-10-2014, 23:46)Herr-Vorragend schrieb: Sie hat mir zu verstehen gegeben das sie es nicht lustig findet, das ich anstatt mit meiner Frau zu reden einen Anwalt eingeschaltet habe und somit eine gemeinsame Lösung in weite ferne rückt.

Ganz offensichtlich ist dem Jugendamt nicht bekannt, dass bei einer Scheidung ohnehin Anwaltspflicht herrscht.

Deine Frau geht punktgenau nach Lehrbuch vor. Sie hat sich vor Bekanntgabe ihres Trennungswunsches offenbar sehr genau bei einschlägigen Ratgebern informiert. Sie setzt ihre Möglichkeiten wohldosiert und zielgerichtet ein.

Dein Antrag auf alleiniges ABR war allerdings falsch, noch falscher wäre es nur gewesen gar nichts zu machen und mit angeblich guten Umgangsregelungen rumzuwedeln. Das kannst du immer noch. Besser wäre ein Antrag gewesen, der zwar weiter gemeinsames ABR möchte, aber verlangt, den Aufenthalt der Kinder statt Umzug bei dir zu belassen. Auf diese Weise verringerst du unter Beibehaltung des selben Ziels das Risiko, das ABR ganz zu verlieren, wenn es schiefgeht und die Ex (erfolgreich) alleiniges ABR fordert. Du stellst dich nicht als jemand dar, der alleine bestimmen will, sondern gemeinsam, nur für diesen Umzug möchstest zu eine Grenze. Du könntest deinen Antrag jetzt noch abändern.

Insgesamt sind deine Chancen natürlich sehr gering. Aber auch geringe Chancen sollte man nutzen. Sie macht an erster Stelle Kontinuität der Betreuung geltend, du machst an erster Stelle Kontinuität des Wohnorts und sozialer Beziehungen (Kindergarten) geltend, das überstrahlt dein Betreuungskonzept. Aber den grösster Nachteil ist, dass du Vati und nicht Mutti bist, womit normalerweise schon alles entschieden ist.

Manchmal ist der Richter allerdings auch ein Glücksfall.
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#10
Wie @p schreibt, ist der ABR-Antrag eine unnötige Hürde und mMn sollte Deine Anwältin nachschieben, dass auf eine ABR-Entscheidung verzichtet werden kann, wenn im elterliches Einvernehmen erreicht werden kann, dass die Kinder weiterhin an ihrem bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt verbleiben. Insbesondere im Interesse der Kinder wäre es ja, wenn diese erleben könnten, dass ihre Eltern weiterhin für sie gemeinsame Entscheidungen für eine gute kindliche Zukunft treffen könnten.

Ansonsten wird -nachdem Du aktiv geworden bist- für die Mutter alles schwieriger: Es steht ja nun offen im Raum, dass ihre Handllungen einen scheidungsbedingten Hintergrund haben.

Ich würde zusätzlich ein Gespräch in der zuständigen Polizeidirektion suchen, dass Deine Frau nach deiner Kenntnis nun überall von Psychoterror ´rumerzählt und was Du dagegen tun könntest...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
Die Vorschläge hier werden immer unrealistischer, ja geradezu absurd.

Die Frau und Mutter zweier kleiner Kinder wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts aufhalten können - ganz gleich, was der TO nun macht oder beantragt. Sie wird vom Gericht freie Fahrt erhalten. Entscheidet die erste Instanz überraschend für ihn, dann wird die Entscheidung vermutlich vom OLG kassiert. UU kommen noch teure Gutachten dazu.

Ich rate eher zur Abkürzung und Schaffung günstiger Bedingungen für gute Elternvereinbarungen.

Anwälte, die Antragslage, Beharren auf den Lebensmittelpunkt der Kinder, oder gar der Gang zur Polizei gehören ganz sicher nicht dazu.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#12
Meine Frau plant die Trennung bereits seit Jahreswechsel 13/14 heimlich. Sie hat sich ein eigenes Konto angeschafft und Geld von unserem Gemeinschaftskonto zweckentfremdet. Ab Juni/ Juli hat sie ihr Konto auch genutzt um ihr Gehalt dort hinüberweisen zu lassen. Im April/ Mai hatte sie den ersten Anwaltstermin um Dinge wie Sorgerecht und Unterhalt zu klären.
(Hab ich alles erst im Nachhinein rausgefunden)

Unsere Beziehung war rückblickend betrachtet, natürlich zu dem Zeitpunkt auch aus meiner Sicht nicht mehr so ganz in Ordnung, allerdings habe ich nicht vermutet das es so schlimm um uns bestellt ist.

Im Juli hatten wir ein Gespräch, in dem wir klären wollten wie es weitergeht, da ich eine Trennung ins Spiel gebracht habe. Das war meinerseits nicht ganz ernst gemeint und war dem eigenen Konto meiner Frau geschuldet von dem ich dann erst erfahren habe nachdem das Geld nicht mehr auf unserem Gemeinschaftskonto eingegangen ist.

Wir sind in dem Gespräch zu dem Entschluss gekommen, dass wir weiter zusammenbleiben und an der Beziehung arbeiten, was auch sehr gut geklappt hat. Allerdings wurde seitens meiner Frau alles nur vorgegaukelt, ich hatte keine Chance mehr die Beziehung zu retten, wie ich später erfuhr.

Bis zum September lief von nun an alles gut. Dann kam ein geplanter Urlaub (Sie, Schwiegermutter, Kids) den ich auch noch zu einem Großteil bezahlt habe. Auch wärend des Urlaubes lief alles gut, sie hat mir regelmäßig Fotos gesendet und angerufen. Sie kam dann nach Hause und redete nicht mehr mit mir (ich habe mich ihrermeinung nach nicht genug gefreut am Tag der Heimkunft). Zwei Tage nach Ankunft, es war der Abend vor dem Geburtstag unseres Sohnes, hat sie sich beim Geschenke einpacken von mir getrennt, ohne weitere Begründung. Ich war am Ende!

Ich bin mir sicher das der Zeitpunkt der Trennung genau geplant war. Sie wollte maximalen Schaden bei mir anrichten! Sie hat gedacht, dass ich damit wie gelähmt sein werde. War ich auch. Für genau 2 Tage.

Hab mir dann Hilfe gesucht, bzw. sie hat mich gefunden. Mein Chef ist Psychologe und 25 Jahre bei der Eheberatung der Caritas tätig gewesen. Er hat mich im Umgang mit meiner Frau "trainiert" und mir gesagt welche Maßnahmen ich ergreifen soll. Alles was er sagte, hat sofort funktioniert. Ich habe zu hause Oberwasser bekommen und sie war total verunsichert. Zusätzlich treibe ich Sie so ein wenig vor mir her. Sie wollte z.B. unsere Kinder nicht über die Trennung informieren, als ich darauf bestanden habe, wollte sie plötzlich den Kindern sagen, dass die Kinder mit ihr gemeinsam ausziehen werden. Das habe ich erfolgreich verhindert, in dem ich ein Gespräch in der Erziehungsberatung angesetzt habe, in dem ich ganz klar gesagt habe, dass ich dem Auszug der Kinder nicht zustimmen werde. Der Herr von der Erziehungsberatung hat dann meiner Argumentation gefolgt und meiner Frau nahegelegt, die Kinder nur über die Trennung zu informieren, nicht aber über einen Auszug.

Das erstes Schreiben meiner Anwältin an meine Frau war ein freundliches Schreiben, in dem ich meine Frau bat eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen. Dieses habe ich getan um zu dokumentieren, dass sie sich von mir getrennt hat und ich Gesprächsbereit bin.

Ich war mir natürlich im klaren darüber, dass sie keine Eheberatung wünscht und auch nicht hingeht. Ich war natürlich da und war ganz überrascht das meine Frau nicht da gewesen ist. :-)

Das zweite schreiben war dann, dass ich dem Umzug der Kinder wiedersprechen.

Die Anwaltschaft meiner Frau ist bisher nicht in Erscheinung getreten, sie fährt zwar da hin (im übrigen mit Kind) lässt sich aber lediglich beraten wie sie sich verhalten soll. Einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie nicht gestellt.

Mir kommt das vor, dass sie nicht mit Gegenwehr gerechnet hat. Bis zur Trennung hat sie alles vorbereitet und danach gehofft das alles reibungslos läuft.

Was ich vergessen habe zu erwähnen: Mutter und Schwester meiner Frau waren maßgeblich in dem Trennungsprozess einbezogen. Beide wohnen in der Schweiz. Ich vermute, dass sie in einem ersten Schritt in der näheren Umgebung bleibt um dann in den nächsten zwei Jahren ihre Auswanderung ganz in Ruhe vorbereiten zu können.

Das ich dem Jugenamt aus dem Weg gehen soll, hatte ich bisher so nicht verstanden. Aus dem Trennungs-Faq habe ich herausgelesen, das man dort vorstellig werden sollte. Deshalb habe ich den Termin initiert. Meine Frau hatte vorher noch keinen Kontakt zum Jugendamt.

Im übrigen haben wir für nächste Woche einen weiteren Termin dort. Soll ich dort hingehen und eher nicht?
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#13
Geh ruhig hin und sei gesprächsbereit aber unverbindlich. Lass dir nicht in die Karten schauen. Du solltest dich darauf konzentrieren, die Frau nun aus der Wohnung zu bekokmmen. Das könntest du beim Jugendamt thematisieren.

Ob dein Antrag auf das alleinige ABR nun klug war oder nicht?...Darüber lässt sich streiten. Du wurdest ja schon darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht das ganze zu entschärfen.
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#14
Hör Dir an, was die Damen möchten und mach klar, dass Du nur das beste für die Kinder willst: Da wäre ich sehr gut darauf vorbereitet, stundenlang am Stück darüber reden zu können, warum ja nach Literatur und Gott und der Welt der Verbleib der Kinder in ihren gewohnten Bezügen das Beste für sie wäre. Und schließlich wärst Du es ja nicht, der ihre Kontinutät brechen wolle, sondern eben (leider, denn es ist ja immer traurig, wenn eine Beziehung zerbricht) der Wunsch Deiner Frau.

Sollte das JA mit rechtlichen "Argumenten" kommen, zeige Dich irritiert, da Du ja sehr gut (und leider teuer) beraten seist und man sich dort hinsichtlich der letzten Äußerungen des JA schon ein wenig verwundert gezeigt hätte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Die Vermutung stimmt also, deine Frau hat sich lange vorher genau informiert und nutzt aus diesen Tips alle Vorteile. Was eigentlich der Trennungsgrund? Ihre Vorbereitungen laufen schon, seit das kleinere Kind ein Jahr alt ist. Kinder produzieren und dann sofort abzischen, welche Gründe vermutest du?

(16-10-2014, 09:58)Herr-Vorragend schrieb: Was ich vergessen habe zu erwähnen: Mutter und Schwester meiner Frau waren maßgeblich in dem Trennungsprozess einbezogen. Beide wohnen in der Schweiz. Ich vermute, dass sie in einem ersten Schritt in der näheren Umgebung bleibt um dann in den nächsten zwei Jahren ihre Auswanderung ganz in Ruhe vorbereiten zu können.

Dann wäre es um so wichtiger, das ABR zu behalten und den Schwerpunkt darauf zu legen. Wegziehen ins Ausland ist nämlich nicht mehr so leicht möglich für sie, für entsprechende Gerichtsanträge sinken die Erfolgschancen je nach Lage der Dinge.

(16-10-2014, 09:58)Herr-Vorragend schrieb: Das ich dem Jugenamt aus dem Weg gehen soll, hatte ich bisher so nicht verstanden. Aus dem Trennungs-Faq habe ich herausgelesen, das man dort vorstellig werden sollte.

Du solltest dem Jugendamt nicht aus dem Weg gehen. Du solltest nur nicht glauben, dort Punkte machen zu können. Es geht dort mehr darum, Schlimmeres für dich zu verhindern, rauszubekommen wie die dort stehen, dich dort bekannt zu machen. Eine Dame von dort wird wahrscheinlich auch beim Gerichtstermin zugegen sein.

Die Ablehnung des Jugendamtes entspringt der Ahnungslosigkeit über die Rolle des Jugendamtes.

(16-10-2014, 09:58)Herr-Vorragend schrieb: Im übrigen haben wir für nächste Woche einen weiteren Termin dort. Soll ich dort hingehen und eher nicht?

Wieso absagen? Nutze das. Ändere deinen Gerichtsantrag wie vorgeschlagen, sage dort im JA, du möchtest ihr die Kinder nicht wegnehmen wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte, sondern gemeinsam entscheiden, auch in Zukunft. Nur für diesem einen Punkt, dem jetzigen Umzug kannst du nicht zustimmen. Wo die Kinder sind, sind sie gut, du möchstest den Kindern zu den Erschütterungen der Trennung nicht auch noch die Erschütterung eines erzwungenen Umzuges zumuten. Die Entfernung für die Kinder sei gross, weil Verlust des sozialen und räumlichen Umfeldes, aber die Entfernung sei für die Mutter nicht gross, du wärst bereits zu einer grosszügigen Umgangsregelung für sie.
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#16
Nochmal zum Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht...

Gestern im Jugendamt wurden wir gefragt ob wir bereits einen Antrag beim Familiengericht gestellt haben.

Meine Frau antwortete zu erst und zwar folgendermaßen:

Der Antrag ist vorbereitet und sollte herausgesendet werden, sie hat ihre Anwältin allerdings "zurückgepfiffen" in der Hoffnung dass bei dem Termin im Jugendamt eine Einigung erzielt wird. Das heißt, so denke ich, dass sie in jedem Fall, einen eigenen Antrag stellen wird, wenn wir keine Einigung erzielen. Außerdem hat mir die Dame vom Jugendamt ja explizit empfohlen meinen Antrag komplett zurückzuziehen solange wie wir am Jugendamtstisch "verhandeln". Das würde im Ernstfall aber bedeuten das ich meinen Antrag zurückziehe oder abschwäche und sie in jedem Fall einen stellt.

Zitat:Die Vermutung stimmt also, deine Frau hat sich lange vorher genau informiert und nutzt aus diesen Tips alle Vorteile. Was eigentlich der Trennungsgrund? Ihre Vorbereitungen laufen schon, seit das kleinere Kind ein Jahr alt ist. Kinder produzieren und dann sofort abzischen, welche Gründe vermutest du?

Die Gefühle sind weg.

In ihrer Familie läuft immer das gleiche Prozedere ab. Ihre Mutter hat den Vater meiner Frau fertig gemacht, ihre Schwester hat ihren eigenen Ehemann fertig gemacht. Und immer hieß es... Psychisch gestört der Mann. Ich hätte es quasi wissen können was passieren wird.

Ich war meiner Frau immer hinderlich im Sinne der Kindererziehung. Meine Frau stellt keine Regeln auf, sondern sie erteilt Befehle. Das ging schonmal soweit das unser Sohn eine ganze Zeit nicht bei uns Abendessen wollte, weil er die ganze Zeit unter Druck gesetzt worden ist alles richtig machen zu müssen.

Meine Frau hat als Kind wenig Liebe seitens ihrer Mutter erfahren. Lange Zeit hat sie ihre Mutter auch nicht "Mama" nennen können. Das ding dann erst nach dem Tod des Vaters an.

Meine Frau hat seit einem Jahr unglaublich viel Kontakt zu ihrer Mutter. Ich bin jetzt dahinter gestiegen, dass sie jedes beziehungsproblem nur mit ihrer Mutter besprochen hat und die hat, statt zu helfen, Öl ins Feuer gegossen.
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#17
Just in diesem Augenblick erhalte ich von meiner Anwältin den Termin zur Gerichtsverhandlung. Ist schon am 05.11.14.

Macht es jetzt noch Sinn irgendwelche Veränderungen am Antrag vorzunehmen? Geht das überhaupt und macht es trotz meiner vorherigen Ausführungen Sinn?
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#18
Nur noch ´mal wg. der Klarheit: Durch Deine Antragsstellung tacktest Du das Geschehen und das gilt auch für das JA: Entweder, es kommt jetzt in angemessener Zeit ´was Brauchbares von Deiner Frau oder es geht halt vor Gericht weiter - aber weiter geht´s.

Frag ´mal Deine Anwältin, ob es opportun ist, jetzt noch ´runter zu fahren oder erst im Termin... Sie kennt sicher das Gericht und seine Vorlieben...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Ich wiederhole mich. Es geht jetzt darum, die Frau aus der Wohnung zu bekommen und zwar ohne die Kinder. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist im Moment nicht so wichtig. Deine Frau hat sich beim Jugendamt sehr klug verhalten. Du solltest es ihr gleichtun, wenn du eine Chance haben willst. Ändere deinen Antrag dahingehend hin ab, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder im väterlichen Haushalt bleibt. Was den Zeitpunkt der Abänderung betrifft, schließe ich mich wackelpudding an.
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#20
Hallo,

ich habe diese Geschichte, zu 90% ähnlich, auch erlebt. Nur leider zu früh aufgegeben.

Ich kann nicht viel sagen, ich kenn mich mit den gerichtlichen Abläufen nicht so sehr aus, was wann wie am besten zu beatragen ist. Ich weiß nur, dass ich Herr-Vorragend alles Gute für seinen "Kampf" wünsche und ihm viel Erfolg bei der Erziehung seiner Kinder wünsche!

Ich würde mir mehr Männer wie ihn wünschen, die für das Wohl ihrer Kinder kämpfen. Ich selbst habe es nicht ganz so getan, ich musste irgendwann nachgeben mit der Hoffnung, dass irgendwann der Tag noch kommt.

Alles Gute
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#21
(16-10-2014, 11:57)p schrieb: (...)

Wieso absagen? Nutze das. Ändere deinen Gerichtsantrag wie vorgeschlagen, sage dort im JA, du möchtest ihr die Kinder nicht wegnehmen wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte, sondern gemeinsam entscheiden, auch in Zukunft. Nur für diesem einen Punkt, dem jetzigen Umzug kannst du nicht zustimmen. Wo die Kinder sind, sind sie gut, du möchstest den Kindern zu den Erschütterungen der Trennung nicht auch noch die Erschütterung eines erzwungenen Umzuges zumuten. Die Entfernung für die Kinder sei gross, weil Verlust des sozialen und räumlichen Umfeldes, aber die Entfernung sei für die Mutter nicht gross, du wärst bereits zu einer grosszügigen Umgangsregelung für sie.
Finde ich sehr gut von p formuliert!
Kann man gut 1:1 vortragen, vielleicht als kurzer Schriftsatz vorab ans JA.

Wir Väter sollten das Kindeswohl viel stärker besetzen, als dies nur den Müttern zu überlassen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#22
(16-10-2014, 12:30)Herr-Vorragend schrieb: Macht es jetzt noch Sinn irgendwelche Veränderungen am Antrag vorzunehmen? Geht das überhaupt und macht es trotz meiner vorherigen Ausführungen Sinn?

Du kannst bis in den mündlichen Termin hinein jederzeit deine Anträge ändern, erweitern, verkleinern, zurückziehen. Ja, es ist sinnvoll ihn zu ändern aus obengenannten Gründen.
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#23
Nicht immer wird in den Anhörungen auch beschlossen.

Soweit ich weiß, kann man Anträge/Klagen bis zur Entscheidung, bis zum Beschluß ergänzen, abändern und auch für erledigt erklären.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#24
@Herr-Vorragend

(16-10-2014, 12:51)Skipper schrieb: ...vielleicht als kurzer Schriftsatz vorab ans JA.

Eher nicht - gibt der Dame dort die Möglichkeit zu einer belebenden Spontanreaktion auf Deinen mündlichen Vortrag.

Aber sollte es möglicherweise nicht so ganz verstanden werden, kannst Du ja zur Verdeutlichung noch ´ne Notiz nachschicken.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
Mündlich ist Hörensagen,
schriftlich steht' s in der Akte.

Vorab hat viele Vorteile:
- Man kann in aller Ruhe jedes Wort auf Wirkung hin wählen
- kann im Termin von Anfang an Bezug nehmen
- steht weniger unter Streß

Ich würde die Erklärung vorab nicht nur dem Amt, sondern auch der Mutter zukommen lassen.

So muß man im Termin nicht lange rumreden, gibt das Thema vor.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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