16-10-2014, 09:35
Wie @p schreibt, ist der ABR-Antrag eine unnötige Hürde und mMn sollte Deine Anwältin nachschieben, dass auf eine ABR-Entscheidung verzichtet werden kann, wenn im elterliches Einvernehmen erreicht werden kann, dass die Kinder weiterhin an ihrem bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt verbleiben. Insbesondere im Interesse der Kinder wäre es ja, wenn diese erleben könnten, dass ihre Eltern weiterhin für sie gemeinsame Entscheidungen für eine gute kindliche Zukunft treffen könnten.
Ansonsten wird -nachdem Du aktiv geworden bist- für die Mutter alles schwieriger: Es steht ja nun offen im Raum, dass ihre Handllungen einen scheidungsbedingten Hintergrund haben.
Ich würde zusätzlich ein Gespräch in der zuständigen Polizeidirektion suchen, dass Deine Frau nach deiner Kenntnis nun überall von Psychoterror ´rumerzählt und was Du dagegen tun könntest...
Ansonsten wird -nachdem Du aktiv geworden bist- für die Mutter alles schwieriger: Es steht ja nun offen im Raum, dass ihre Handllungen einen scheidungsbedingten Hintergrund haben.
Ich würde zusätzlich ein Gespräch in der zuständigen Polizeidirektion suchen, dass Deine Frau nach deiner Kenntnis nun überall von Psychoterror ´rumerzählt und was Du dagegen tun könntest...
Wer nicht taktet, wird getaktet...