17-10-2014, 12:07
@All Danke!
Hätte gedacht, dass ich irgendwo gelesen hätte, im Fall des 1572 BGB gibt es wieder die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen. Rein aus dem Gesetz ergibt sich das nicht ... aber da käme ich auch auf die Idee, dass dann 170 StGB wieder Anwendung finden könnte!
Hätte gedacht, dass ich irgendwo gelesen hätte, im Fall des 1572 BGB gibt es wieder die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen. Rein aus dem Gesetz ergibt sich das nicht ... aber da käme ich auch auf die Idee, dass dann 170 StGB wieder Anwendung finden könnte!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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