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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#53
So wie das da steht sind mit Auslandsaufenthalt Phasen wie Schüleraustausch oder ein Jahr USA gemeint, nicht nur kurz mal unter Aufsicht 14 Tage nach Malle oder in die Türkei.

Und dafür habe ich auch Verständnis, dass beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen.

Wenn die Alte vom Jugendamt dir erklärt, dass das so im Internet steht, kannst ihr sagen, dass du auch gelesen hättest, dass im Jugendamt viele unfähige Leute arbeiten, ... Du aber nicht den Eindruck hast, dass das alles stimmt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von CheGuevara - 17-11-2014, 09:40

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