21-04-2015, 20:11
Hallo Forum,
Anwalt hat mir zwei Optionen eröffnet:
1. Beschwerde zurück ziehen und paar Monate warten und dann erneuten Antrag auf Umgangserweiterung beim Amtsgericht stellen
2. Kröte schlucken, Kindeswohlgefährdung durch die Anhörung der Tochter in Kauf nehmen und zur Verhandlung beim OLG gehen
Ich sehe ein 3te Option:
3. Kurze Stellungnahme, dass ich aufgrund der erneuten Kindeswohlgefährdung durch die Befragung nicht an der Verhandlung teilnehmen werde und die Beschwerde aufrecht erhalte.
Leider ist dies eigentlich keine Option. Ziehe ich die 2te in Erwägung beuge ich mich im Grunde diesem Unrechtssystem.
Achja, der Anwalt will für diesen einen Verhandlungstag 1000€. Zuerst sagte er 1500€, ich 750 und nun sind wir bei 1000€.
Was meint ihr, auch insbesondere zu den angesprochenen Optionen. Zuständig ist das OLG Braunschweig. Vorsitz führt Dr. Redant.
Anwalt hat mir zwei Optionen eröffnet:
1. Beschwerde zurück ziehen und paar Monate warten und dann erneuten Antrag auf Umgangserweiterung beim Amtsgericht stellen
2. Kröte schlucken, Kindeswohlgefährdung durch die Anhörung der Tochter in Kauf nehmen und zur Verhandlung beim OLG gehen
Ich sehe ein 3te Option:
3. Kurze Stellungnahme, dass ich aufgrund der erneuten Kindeswohlgefährdung durch die Befragung nicht an der Verhandlung teilnehmen werde und die Beschwerde aufrecht erhalte.
Leider ist dies eigentlich keine Option. Ziehe ich die 2te in Erwägung beuge ich mich im Grunde diesem Unrechtssystem.
Achja, der Anwalt will für diesen einen Verhandlungstag 1000€. Zuerst sagte er 1500€, ich 750 und nun sind wir bei 1000€.
Was meint ihr, auch insbesondere zu den angesprochenen Optionen. Zuständig ist das OLG Braunschweig. Vorsitz führt Dr. Redant.