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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
Aufsichtsbeschwerden -solange sie nicht vorsätzlich mißbräuchlich sind- kosten nichts!
Allenfalls Zeit - dann ist es eine Motivationsfrage!
Ärmel hoch und anpacken ...
Ich drücke die Daumen!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Ibykus - 18-05-2015, 15:02

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