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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
Hallo Forum,

leider muss ich das Thema wieder hochholen. Ganz aktuell kam eine Rechnung vom Gericht ins Haus geflattert. Amtsgericht Göttingen. Rechnungsbetrag 550€ für beide Parteien. Wert des Gegenstandes, also mein Kind, 3000€ hieraus resultiert ein Betrag von 54€/2 also 27€. Dann Kosten für die VB. 1100€/2=550€ und dann noch zwei Posten von jeweils 27€. Insgesamt 550€ für beide Parteien.
Ich habe auf Amtsgerichtsebene keinem Vergleich zugestimmt. Es gab ein Urteil. Die VB hat zu keinem Zeitpunkt versucht eine einvernehmlichen Lösung herbeizuführen. Rein formal stehen ihr maximal 350€ zu. Vom OLG kam bereits jetzt auch eine Rechnung über 27€ Gerichtskosten. Damals im September letzten Jahres vom Amtsgerichts ebenfalls.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ist dies überhaupt Rechtens? Ich habe damals für die Umgangssachen auch immer nur 27€ bezahlt. Lediglich Unterhalt musste ich für die gegnerische Anwältin zahlen. Das ist Geld was meiner Tochter und mir fehlen wird.
Danke für eure Hilfe
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Avatar - 04-06-2015, 12:32

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