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Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt
#1
Hallo Zusammen.

Kennt sich jemand damit aus?

Meine Frau wird mit den Kindern ausziehen. Unser Haus ist ein horrend verschuldetes Einfamilienhaus mit vermieteter Gewerbeeinheit. Ich werde vorerst alleine dort bleiben und alle Lasten auch allein bezahlen.

Bei der Berechnung beim Kindesunterhalt gibt es immer wieder die Punkte zulesen, dass ich damit ein Wohnvorteil habe, der fiktiv auf das Einkommen angerechnet wird. Auf der anderen Seite liest man aber auch, dass die Kredite das Einkommen schmälern.
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#2
Kredite gleich welcher Art werden bei Kindesunterhalt nicht einkommensmindernd anerkannt. Ansonsten ist dein Hausanteil deine Sache. Es wird als Vermögen angesehen und die Erträge daraus zählen als Einkommen.

Ich hoffe, du gehst nicht den Standardweg der Auszehrung. Immobilien bei einer Trennung halten zu wollen führt meist zu grossem Verschleiss und irren Klimmzügen, nach einiger Zeit Auszehrungphase bricht dann doch alles zusammen. Ist einer der typischen Fehlannahmen, eine Immobilie halten zu können, sofern man nicht gerade wirklicher (!) Gutverdiener ist. Besser das Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wurde hier im Forum schon 1000x durchdiskutiert.
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#3
Naja, wenn ich die Mieteinnahme einberechne bezahle ich nicht besonders viel für die Kredite. 500 EUR Brutto-Warm. Ich denke nicht, dass ich günstiger wohnen könnte, selbst dann nicht wenn ich mich in einem 10 Parteien-Bunker einmiete. Was bleibt, ist natürlich das Risiko, das irgendwas am Haus kaputt geht.

Das Problem ist, das wir das Haus nur weit unter unseren Schulden verkaufen können, zusätzlich die Vorfälligkeitsentschädigung. Sowohl ich, als auch meine Frau würden wohl direkt in der Insolvenz landen.

Wobei... vielleicht ist das auch nicht das schlechteste? Ich weiss es nicht.

Auf diesen Artikel beziehe ich mich...

http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt/sc...ungen.html


Zitat:Schulden bei Unterhaltspflicht

Vom Einkommen abgezogen werden können Schulden, die der jetzt unterhaltsverpflichtete Ehepartner vor der Ehe oder während der Ehe im Zusammenwirken (Einverständnis reicht) mit dem anderen Ehepartner eingegangen ist. Und zwar können sowohl die monatliche Tilgungsrate als auch die monatliche Zinsrate vom Einkommen abgezogen werden, wenn die Raten tatsächlich gezahlt werden.
Sind beide Ehegatten zur Ratenzahlung verpflichtet, weil beide das Darlehen als Gesamtschuldner in Anspruch genommen haben, und kann aber nur einer aus finanziellen Gründen die Raten zurückzahlen, so kann er diese auch vom Einkommen abziehen (wenn er die Rate tatsächlich zahlt).
Konsumentenratenkredit

Bei Konsumentenratenkrediten, auf die die o.g. Kriterien zutreffen (vor der Ehe oder mit Zustimmung des Partners eingegangen) sind auch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Zinsen und Tilgungsraten vom Einkommen abzugsfähig. Ein Konsumentenratenkredit liegt vor, wenn das Darlehen für Konsumgüter wie Fernseher, E-Herd oder dergleichen ausgegeben wird. Von einem solchen geht man auch aus, wenn der Kredit dazu dient, ein Minus aus dem Girokonto auszugleichen, und die Zinslast für die Überziehungszinsen zu senken. Denn auch hier wurde das Geld für Verbrauchsgüter ausgegeben.
Grundstückskauf, Hauskauf

Kredite zum Erwerb oder Verbesserung des Zustands einer Immobilie, eines Hauses, sind Kredite, die der Vermögensbildung dienen.
Auch wenn nur einer der Ehepartner Darlehensschuldner ist, sind die Zinszahlungen und die Tilgungszahlungen bei Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, beim Unterhaltsverpflichteten einkommensmindernd zu berücksichtigen. Das gilt jedoch nur so lange, bis noch kein Scheidungsantrag zugestellt worden ist, das Scheidungsverfahren also noch nicht rechtshängig ist. Ab Rechtshängigkeit der Scheidung darf der das Darlehen zurückzahlende Ehegatte lediglich noch die Zinszahlungen vom seinem Einkommen absetzen. Grund: die Tilgungsraten vermehren das Vermögen des Verpflichteten und sind unterhaltsrechtlich deshalb nicht mehr zu berücksichtigen, denn ab Zustellung des Scheidungsantrags ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und der Vermögenszuwachs bei dem einen Ehegatten hat keine Auswirkungen mehr auf den Zugewinn des anderen.

Etwas anderes gilt, wenn beide Ehepartner Eigentümer des Grundstücks sind. Dann sind auch die Tilgungsraten weiterhin als einkommensmindernd zu berücksichtigen, denn dadurch vermehrt sich das Vermögen beider Partner.

Darlehen die erst nach der Trennung aufgenommen wurden, werden sowohl hinsichtlich der Zinsen als auch hinsichtlich der Tilgung nicht einkommensmindernd berücksichtigt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Eine solche ist etwa die Finanzierung eines anlässlich Trennung oder Scheidung vorgenommen Umzugs oder der Kauf eines PKW, der notwendig ist, um zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Eine weitere Ausnahme stellt der Zins für das Darlehen zur Finanzierung einer Ausgleichszahlung anlässlich der Übernahme eines Miteigentumsanteils an einem Wohngrundstück, der dem anderen Ehegatten gehört hat, und zwar bis zur Höhe des hälftigen Wohnwerts. Der Grund für diese Ausnahme findet sich in dem Umstand, dass der volle, dem Ehegatten dann anrechenbare Wohnwert aus dem Alleineigentum an dem Wohngrundstück nur dann erreicht werden kann, weil der Ehegatten die Wohnung erworben hat.
Keine Ausnahme gibt es hingegen beim Zugewinnausgleich oder bei Ausgleichszahlungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Zinszahlungen hierfür aufgenommene Kredite können nicht vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abgesetzt werden.
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#4
Nachts sind alle Katzen Grau. Sämtliche Kredite usw. werden bei Dir hängen bleiben. Deine Ex wird sich hinstellen sie kann nicht dann die Kinder vorschieben und Du bist der doofe. Um den Unterhalt für die Kinder und sie wirst Du nicht herum kommen. Sämtliche Rechte die Du hast sind nichtig und stehen unter den Rechten Deiner armen Ex die auch noch die Kinder betreuen muss.
Mit anderen Worten Du bist im aller Wertesten gekniffen. Wie P schon schrieb lieber ein Ende mit schrecken als ein Ende ohne schrecken.
Sieh zu das Du alles los wirst und fang dann neu an.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#5
(23-10-2014, 14:48)Herr-Vorragend schrieb: Meine Frau wird mit den Kindern ausziehen.

Du solltest das doch um jeden Preis verhindern!
Wenn du da schon aufgegeben hast, dann kann dir der Rest auch egal sein.
Du nimmst die Ratschläge die dir gegeben werden nicht an.
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#6
Das Thema Auszug ist durch.

Und nochmal: Kreditraten werden bei Kindesunterhalt nicht anerkannt. Anderslautende Aussagen beziehen sich auf Ehegattenunterhalt oder sonstige Unterhaltsarten. Höchstens vielleicht eine Stufe rauf oder runter, aber sobald der Mindestunterhalt nicht mehr gezahlt werden kann, kannst du sogar verpflichtet werden, in Insolvenz zu gehen.
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#7
Ist es nicht so, dass ein Wohnwert KU-erhöhend nur insoweit angerechnet wird, als er die Belastungen aus dem Objekt übersteigt?

Wäre aber ´ne Überlegung wert, ob er seiner Frau den Verbleib im Objekt anbietet und selber auszieht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(23-10-2014, 19:03)wackelpudding schrieb: Wäre aber ´ne Überlegung wert, ob er seiner Frau den Verbleib im Objekt anbietet und selber auszieht.

Das mindert dann den Kindesunterhalt um den im KU enthaltenen Wohnkostenteil, weil ihr Wohnbedarf durch Eigentum gedeckt ist - theoretisch 30% - aber insgesamt sehr selten angewandt und durchgesetzt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Ja sicher, und mindert auch den TU. (Ein immatrieller Bonus könnte ja sein, dass sie dann nicht mehr in die Schweiz ziehen will...)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Meine Frau will und wird nicht in dem Haus bleiben. Habe ich unlängst beim Jugendamt als Kompromiss vorgeschlagen, dass ich ausziehe um den Kindern mit der Mutter nicht aus dem gewohnten Umfeld zunehmen.

Reaktion Jugendamt: Sie können Ihre Frau doch nicht zwingen!

Ähm, ja nee, is klar.
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#11
Meine Frau will und wird nicht in dem Haus bleiben. Habe ich unlängst beim Jugendamt als Kompromiss vorgeschlagen, dass ich ausziehe um den Kindern mit der Mutter nicht aus dem gewohnten Umfeld zunehmen.

Reaktion Jugendamt: Sie können Ihre Frau doch nicht zwingen!

Ähm, ja nee, is klar.
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#12
Ein weiteres Indiz dafür, dass sie geistig schon ganz woanders ist. Deshalb willl sie dir auch die Bude aufhalsen.
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#13
(23-10-2014, 20:19)Herr-Vorragend schrieb: Meine Frau will und wird nicht in dem Haus bleiben.

Auch mit der längsten Leitung sollte nur klar sein, wo die Motivationen liegen. Im Sinne der Kinder wäre der jetzige Wohnort mit grossem Abstand der allerbeste Nachtrennungplatz: Kontinuität bei Ort und sozialen Beziehungen. Aber von den Kindern geht sie ganz offensichtlich nicht mal annähernd aus. Die Kinder, das ist nur ihr Reisegepäck und Mittel zur Befriedigung persönlicher Wünsche.
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#14
Habt Ihr eigentlich auch mal geklärt, wie es mit Umgang mit Deinen Kindern auszusehen hat? (Oder habe ich es überlesen?)

Gut, nun zu Deiner Frage wegen des Hauses:

1. Frage: Steht Ihr Beide im Grundbuch?
2. Frage: Habt Ihr Beide das Darlehen unterschrieben?

Du sprachst von eventueller Insolvenz. Um das Thema zu besprechen, bedarf es viel mehr Informationen und vor allen Dingen einer guten Überlegung! Die Folgen der Insolvenz und die Funtionsweise, lasse ich jetzt mal weg. Weil es ist ja nicht an der Zeit.

Derzeit ist es so, dass Du die belastung des Hauses also alleine trägst. Trotzdem hast Du also dann, einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen Deine Ex auf die Hälfte der Darlehenssumme und auch die Hälfte der Darlehensraten. Aber auch dieser unterliegt der Verjährung, weshalb der Anspruch zumindest förmlich und also hemmend geltend gemacht werden muss.

Die Einnahmen aus der Fremdvermietung als auch die damit zusammen hängenden Ausgaben, solltest Du von einem separaten Konto aus managen. Auch hier gilt: Hälfte Hälfte
Die hälftigen Einnahmen stehen also auch Deiner Ex zu. Darauf sollte sie demzufolge aber verzichten, denn Du trägst ja die Rate.

Egal wie es läuft. Kindesunterhalt ist außen vor!

Nun kommt es darauf an, wie sich Beide benehmen. Eskaliert der Streit, wird es interessant. Die für Dich optimale Lösung der Vermögensauseinandersetung wäre die, Deiner Ex zu erklären, dass ja aufgrund der Tatsache, da das Haus bis zur Schornsteinspitze finanziert ist, sie keinen Anspruch aus Auszahlung eines Guthabens errechnen kann. Also ist diese Kreditbelastung eigentlich für Dich erst mal nicht so schlecht.

Du könntest sie - die Zustimmung der Bank voraus gesetzt - aus dem Kreditschuld entlassen, und im Gegenzug übeträgt sie Dir die Hälfte des Hauses. Das Ding ist dann Dir (und der Bank ;-)

Sollte die Lösung nicht möglich sein, gibt es viele Szenarien. Die erkläre ich Dir gerne, aber dazu müsste ich mehr zum Verhalten der Frau wissen und deren Vorstellungen. Und meistens ahben diese Exen Vorstellungen, wenn sie auch nicht eines gesunden Verstandes entspringen.....
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#15
Und wenn der Betrieb, der jetzt eingemietet ist, in die Pleite geht ?

Verkauf die Hütte noch dieses Jahr, ein eingemietetet Betrieb ist verkaufsfördernd ... vielleicht kommst du plus minus null noch raus ... ich begreif nicht wie man sich bis zur Dachkante verschulden kann ... dass man nicht darauf kommt, dass die Zinsen ganz schnell mal steigen können .... wenn du dann e i n e Rate nicht zahlen kannst, kann die Bank dir schon den Kredit kündigen wegen Unzuverlässigkeit usw. usw.

Wie gesagt, die Preise sind jetzt noch hoch .... je nach Lage ...
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#16
Da er ein gesteigertes Bedürfnis zu einem guten Verhältnis zu seiner Frau hat, wird er schon tun, was sie von ihm will. Eine weitere ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Fall erübrigt sich daher.
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#17
Nappo...

Wir stehen beide im Grundbuch und haben beide die Kredite unterschrieben.

Die Darlehen werden derzeit noch vom Gemeinschaftskonto bedient, wir leben ja noch zusammen und zahlen jeder die hälftigen fixen Kosten des Monats auf das Konto ein.

Die SPK wird meine Frau nicht aus dem Vertrag lassen, das ist schon geklärt.

Die Mieteinnahme behalte ich vollständig, da ich die Kredite ab Auszug allein bedienen werde.

Meine Frau will dieses Haus unter keinen Umständen, is halt ne Bruchbude.
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#18
Ich stimme Iglu zu, das ist zwecklos. Der TO hoert ja doch nicht auf die guten Ratschlaege hier und macht trotz besserem Wissen genau das Falsche.

@Iglu: Ich hebe im uebrigen mal die Hand ganz hoch!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(23-10-2014, 21:53)kay schrieb: @Iglu: Ich hebe im uebrigen mal die Hand ganz hoch!

Naja nun, einen musste es ja geben.Big Grin Abgesehen davon ist deine ja bekloppt. Das zählt nicht wirklich.
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#20
(23-10-2014, 21:44)Herr-Vorragend schrieb: Die Mieteinnahme behalte ich vollständig, da ich die Kredite ab Auszug allein bedienen werde.

Habt ihr das irgendwo schriftlich vereinbart, dass Du die Miete behalten kannst? Ansonsten hat Deine Frau den Anspruch auf den entsprechenden Anteil laut Grundbuch-Eintrag und sie kann an den Mieter herantreten, diesen direkt an sie zu zahlen. Manche Mieter sehen dann zu, dass sie Land gewinnen. Das muß die Bank aber gar nicht interessieren, was die Kreditraten angeht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#21
Dann ist das erst mal der Status Quo. Wenn Deine Frau auszieht, wird sich zeigen, ob das Haus für Dich finanzierbar bleibt. 500 Euro zahlst Du woanders auch. Dann bleibt eben hier mal eine Renovierung liegen, oder es finden sich ein paar Heimwerker.... Früher ging das auch.

Ob der Mieter mal pleite geht oder nicht, ist Spekulation. Es ist unlogisch, sich über Probleme Gedanken zu machen, die noch nicht eingetreten sind.

Deine Frau hat einiges im Hinterkopf, aber die "Bruchbude" scheint sie nicht zu interessieren. Sorge dafür, dass das Wort "Bruchbude" sich in ihrer Murmel einnistet. Dann weckt es keine Begehrlichkeiten.

Jetzt in wilden Aktionismus zu treten, halte ich für falsch. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn etwas geflogen kommt, ist immernoch möglich. Etwas vor die Wand zu fahren, jederzeit.

Ich habe den Eindruck, dass Du nun den Fokus auf Deine Kinder und den Umgang richten solltest.

Bei zukünftigen Fragen zum Haus, gib mir einfach einen Wink.
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#22
Eine Frage hätte ich in der Tat noch...

Nach Auszug meiner Frau, welches Konto soll ich nutzen um die Darlehen und sonstige Kosten die das Haus betreffen abbuchen zu lassen?
Oder auch für den Mieteingang.

Mein eigenes, das Gemeinschaftskonto oder soll ich ein ganz neues eröffnen?

Ich hatte an das Gemeinschaftskonto gedacht. Aber nur rein intuitiv, Begründung gibt's keine :-)
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#23
Es ist sicher sinnvoll, wenn Du darstellen kannst, dass Zahlungen aus Deinen Mitteln geleistet wurden; wenn die Miete dann auf das Gemeinschaftskonto ginge, wäre die Frage, ob jeder für sich alleine darüber verfügen könnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
@TO...

Diese Bruchbude verhindert deinen Neuanfang. Du hast sie noch sehr lange an der Backe. Und deine 500 Euro Warmrechnerrei zeugt auch nicht gerade von Finanzahnung betreffend Haus und tatsächlich anstehender Kosten. Ist aber deine Sache, deiner denke ich mal gedanklich eingeordneten Ex momentan noch ein bisschen weiter den Finanzhof zu machen.

Und betreffend Insolvenz musst Du einfach nur abwägen, ob Du noch 20 Jahre oder gar noch länger die Bruchbude abzahlen willst, oder ob Du dich durch die PI in weit geringerer Zeit finanziell erholst.
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#25
(23-10-2014, 23:24)Herr-Vorragend schrieb: Ich hatte an das Gemeinschaftskonto gedacht. Aber nur rein intuitiv, Begründung gibt's keine :-)

Bei einem Gemeinschaftskonto ist das Missbrauchpotential höher, weil ein Zweiter dazwischenfunken kann und die Buchungszuordnung nicht immer auf den ersten Blick eindeutig ist, was noch wichtig wird wenn Nachweise geführt werden müssen. Es wundert mich ohnehin, dass du überhaupt noch Geschmeinschaftskonten hast. Trenne das. Auch diesen Punkt der faq hast du nicht ernst genommen.

Zum Haus hat es Dzombo gut zusammengefasst. Aber ich weiss auch, dass es für Trennungsväter zuerst völlig undenkbar ist, damit schnell reinen Tisch zu machen. Wie bei anderen Dingen bei einer Trennung erfordert das bislang ungewohnte Handlungsweisen und erst einmal eine deutlich subjektive Verschlechterung. Deshalb macht das fast keiner in deiner Phase, der Besten Phase dafür, auch wenn man es lang und breit und gut begründet darlegt. Typischerweise ist die Reife erst nach einem oder wenigen Jahren erreicht, nach der Auszehrungsphase, dann sind die Leute so am Ende oder es ist von allein zusammengebrochen. Dann kommt die Phase des "hätte ich bloss...".

Im Moment sieht es immer nach einem gangbaren Weg aus, das Haus zu halten. Auf dem Papier reicht das Geld. Dann kommen Rechnungen und die monatlichen Abbuchungen für Unterhalt beginnen. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Neuanschaffungen wegen Trennung, unerwartete Sonderkosten - unterschätzt wird oft die Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs. Dann genügen Kleinigkeiten, um dein wackeliges Gebäude einstürzen zu lassen. Unerwartete Reparaturen, der Mieter zickt, du wirst mal länger krank, Veränderungen beim Arbeitgeber zu deinem Nachteil, spätere Unterhaltsstreitigkeiten.... dann mal sehen, wie weit deine Kraft für langes finanzielles freeclimbing reicht.
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