Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wohnvorteil vs. Immokredite bei Kindesunterhalt
#26
Noochmal zum Verständnis:

Abzüglich der Mieteinnahme, beträgt der Abtrag des Hauses + aller Neben- und Betriebskosten in etwa 500 EUR. Bei den Nebenkosten gehe ich vom jetzigen Stand aus. Da wird sich durch reduzierten Wasser, Gas, Strom und Müllverbrauch noch ein wenig was "nach unten" ergeben.

Ja, das Haus habe ich dann ewig an der Backe. Korrekt! Das ist auch der größte Nachteil. Aufgrund des kommenden Geldmangels wäre mein erster Reflex auch gewesen so dicht wie möglich an die Arbeitsstelle heranzuziehen, was dann wiederum den Vorteil hätte, dichter bei den Kids zu leben.

Vorteil: Habe zwei brauchbare Kinderzimmer, Garten, etc.

Die letzten Mietswohnungen die wir hier im Landkreis, vor Hauskauf, bewohnt haben haben 650 EUR (2 Zimmer) und 840 EUR (3 Zimmer) warm gekostet.

Mit Pech, ohne Garten, ohne Terasse und mit Mitmietern und ohne Kinderzimmer

Nichts desto trotz bin durchaus bereit über eine andere Lösung nachzudenken - wenn sie sinn macht.

Zitat:Es wundert mich ohnehin, dass du überhaupt noch Geschmeinschaftskonten hast.

Wir haben das Gemeinschaftskonto für unsere gemeinsamen fixen Kosten, sowie für Kindergeld und die Mieteinname. Gehälter gehen dort nicht ein.

Zitat:Aber ich weiss auch, dass es für Trennungsväter zuerst völlig undenkbar ist, damit schnell reinen Tisch zu machen.

Ich verschließe mich nicht. Aber nochmal meine Frage: Wie könnte eine Lösung aussehen und wird es mir danach finanziell besser gehen?
Zitieren
#27
Die Kosten hast du kalkuliert auf Basis vieler Annahmen, z.B. dass dein gewerblicher Meiter weiterhin mietet und solvent bleibt, was ich dir auch wünsche. Aber bei einer Kartenhausorganisation reichen wenige Monate Zahlungsausfall für den Zusammenbruch. Denn zwei Dinge sind bombensicher und keine Annahme, kein wackeliges Planungsfundament: Den Unterhalt hast du jeden Monat weiter pünktlich auszuspucken und den Bankkredit auch. Du befindest dich in einer enormen Risikolücke ohne Sicherheitslinien. Ich weiss, dass das kein unterhaltspflichtiger Vater in den Phasen bis zur rechtlichen Scheidung so sieht. Ist aber egal, die Erfahrung ist vielleicht ganz gut für dich.

Ein Umzug in die Schweiz der Kinder wäre auch so ein Risiko, das hast du sicher nur menschlich, aber nicht finanziell bedacht. Dann gelten nämlich die schweizer Unterhaltssätze und Regelungen. Schweizer Recht wird massgeblich, denn dort wohnen die Kinder.

Zur Miete: Erhöhte Wohnkosten in Miete lassen sich leichter kompensieren, z.B. als Aufstocker.
Zitieren
#28
Nichts desto trotz bin durchaus bereit über eine andere Lösung nachzudenken - wenn sie sinn macht.

Zitat:Es wundert mich ohnehin, dass du überhaupt noch Geschmeinschaftskonten hast.

Wir haben das Gemeinschaftskonto für unsere gemeinsamen fixen Kosten, sowie für Kindergeld und die Mieteinname. Gehälter gehen dort nicht ein.

Zitat:Aber ich weiss auch, dass es für Trennungsväter zuerst völlig undenkbar ist, damit schnell reinen Tisch zu machen.

Ich verschließe mich nicht. Aber nochmal meine Frage: Wie könnte eine Lösung aussehen und wird es mir danach finanziell besser gehen?

Nehmen wir einfach mal an ich ziehe aus, meine Frau zieht aus.

Jeder zahlt dann für sich Miete. Die Kreditraten können nicht mehr gedeckt werden.

Bei verkauf verbleibt ein riesiger Schuldenberg für beide.

Wie wird sich die SPK verhalten?
Zitieren
#29
Szenario und also zu Deiner Frage:

Für beide (!) verbleibt dann wohl nur der Gang in die Verbraucherinsolvenz. Da Deine Einkünfte aufgrund zu zahlender Miete und des Unterhalts nicht ausreichen, wirst Du dann aufstockende Leistungen (Hartz IV) beantragen müssen.

Die Sparkasse wird den Kresit kündigen. Das Haus wird verwertet. In der Privatinsolvenz wirst Du einen pfändungsfreien Betrag zugesprochen bekommen, von dem Du leben darfst. Dieser beinhaltet die Miteinbeziehung des zu zahlenden Unterhalts. Die tabelle zu den Pfändungsfreigrenzen ist leicht zu googlen. Das Verfahren dauert insgesamt 7 Jahre.
Die Vorlaufzeit ist mit ein zu beziehen. Ca. 1 Jahr. In der Zeit der Insolvenz herrscht ein Vollstreckungsverbot. Du hast also von keinem Gläubiger etwas zu befürchten. Wenn Du dann nach wie vor Deiner Arbeit nach gehst und Deine 100% nach der düsseldorfer Tabelle zahlst, kann Dir keiner etwas anhaben.
Denn auch in der Insolvenz hast Du eine Erwerbsobliegenheit. Dann schützt Dich das ganze Instrumentarium aber auch vor willkürlichen Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Die Restschulden aus dem Haus, als auch alle anderen Verbindlichkeiten sind Dir nnach 7 jahren aufgrund des Restschuldbefreiungsverfahrens erlassen.

Es wäre ratsam, sich vorher eine neue Wohnung zu suchen, da Du einen Schufa-Eintrag bekommst, der die Wohnungssuche sonst erschweren würde.

So viel zu dem Szenario im Groben.
Zitieren
#30
Eine Lösung könnte vielleicht sein, die jetzige Ehewohnung in Eurer Immobilie zu vermieten. Wenn es so ausginge, dass sich die Immobilie dann quasi selbst finanziert, könntet Ihr das solange laufen lassen, bis sie zu einem Preis verkauft werden kann, der die Schulden deckt.

Du könntest Dir dann eine Wohnung in der Nähe der Kinder suchen (sehr zu empfehlen, je näher, desto besser).

Es auf eine Insolvenz ankommen zu lassen ist natürlich Blödsinn und wirklich nur der allerletzte Ausweg. Ich weiß nicht, weshalb das hier von einigen immer wieder geraten wird. Vermutlich weil es nicht die eigene Zukunft ist, die sie damit riskieren.
Zitieren
#31
Was wird wohl passieren? Das wurde schon gesagt: Natürlich eine Privatinsolvenz. Das macht auch die Scheidung sehr viel einfacher, von der ersten Sekunde an ist den Roben und ihren Gehilfen klar: Dort ist nichts zu holen. Es kann sogar sein, dass für die Kosten dann Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Vorher warst du Immobilienbesitzer einer vermieteten Immobilie. Belastet, aber Besitzer.

Die Immobilie mit all ihren Lasten und Risiken ist weg, zeitfressende Organisation und Überlegungen dazu haben sich erledigt. Handlungsfreiheit für die Zukunft ist dafür entstanden, räumlich, finanziell. Du bist räumlich wieder flexibel, könntest auch deinen Kindern nachziehen - das weiss dann auch die Ex, die dir mit einem Wegzug den Kontakt zu den Kindern nicht mehr erschweren kann. Du bist ebenso auch wieder beruflich flexibel und kannst auf die Zeit nach der Wohlverhaltensphase hinarbeiten. Du schläfst ruhiger, weil sich eine Menge Risiken und Ballast wieder von dir wegverlagert haben.
Zitieren
#32
Mal kurz eine Frage...

Die anwaltliche Gegenseite hat mir den KU niederiger ausgerechnet als meine eigene Anwaltschaft. Den gewünschten Betrag habe ich für Dezember gezahlt.
Die Berechnung sieht so aus, dass die gegnerische Anwältin sämtliche Kredite (Immo etc.) bei mir abgezogen, einen Wohnvorteil eingerechnet hat, sowie die Mieteinnahme, die nur noch ich bekomme als Einkommen veranschlagt hat, allerdings nicht die Bruttomiete sondern nur die Nettomiete.

Ab Januar werde ich, durch Steuerklassenwechsel etc. weniger Geld verdienen. Wenn ich die Berechnung der gegnerischen Anwältin als Grundlage nehme wird mein Selbstbehalt unterschritten. Bedingt durch die Erhöhung des Freibetrages und dem Steuerklassenwechsel.

Tituliert ist nichts!
Was ist zu tun?
Zitieren
#33
Meines Erachtens besteht die Gefahr, dass bei einer Unterhaltsabänderungsklage (Mangelfall) vor dem Familiengericht auch die Berechnung der Gegenanwälte fällt und man dir die abgezogenen Kosten aus der Immobilie nicht mehr zurechnet.
Dann wärst Du evtl. über dem SB und das Ding wird abgeschmettert.
Zitieren
#34
Das ist nicht vorhersehbar.

Weder was deine Ex daraus macht, noch was ein Richter entscheidet.
Vielleicht nimmt sie das hin, vielleicht fordert sie nun einen Titel und vielleicht verklagt sie dich.

Aber wenn du es nicht probierst, wirst du es nicht erfahren
Zitieren
#35
Da zwei Anwälte schon bei der Arbeit sind, wird bald das Hauen und Stechen losgehen. Dann kommt eh die Pleite. Ich würde die Anwaltskosten jedenfalls nicht bedienen. Die gegnerische Anwältin wird für das Kindeswohl darauf nicht verzichten.

Beide Anwälte zusammen kosten schon mehr als 8.000 Euro. Alleine diese Kosten brechen einem das Genick.

Ein spannendes Thema, aber aussichtslos. Da Du einen Anwalt hast, verstehe ich die Fragestellung nicht. Er kann die Anworten viel besser geben. Er hat auch Deine Glaubwürdigkeit, wir nicht
Zitieren
#36
Nee nee. Die Lage stellt sich etwas anders dar.

Ich hatte mir den Kindesunterhalt von meiner Anwältin nur für meine Zwecke ausrechnen lassen. Kurz vor Auszug meiner Frau habe ich ein Schreiben Ihrer Anwältin mit dem von ihr errechneten Zahlbetrag erhalten. Düsseldorfer Tabelle 2.te Reihe, 482 EUR, 241 EUR je Kind.

Die Rechnung...

Einkommen + Nettomieteinnahme + Wohnvorteil

abzüglich

Gesamthausfinanzierungskosten einschließlich Bausparen
Privatkredit 1,mein hälftiger Anteil
Privatkredit 2, zu 100 Prozent
Grundsteuern Anteil Ehefrau
Müllgebühren Anteil Ehefrau

Errechnetes bereinigtes Einkommen: 1600 EUR

abzüglich KU 482 EUR

Den Freibetrag hatte die Anwältin mit 1000 EUR angegeben.

Wenn ich diese Berechnung als Grundlage für Januar nehme, dann müsste folgendes dabei rauskommen...

Bereinigtes Einkommen: 1500 EUR

Freibetrag: 1180EUR

KU: 320 EUR
Zitieren
#37
(06-01-2015, 22:09)Herr-Vorragend schrieb: Den Freibetrag hatte die Anwältin mit 1000 EUR angegeben.
(...)Freibetrag: 1180EUR

Beides falsch, 1080 EUR ist korrekt.
Die Gegenanwaltsrechnung ist falsch. Sie rechnet, wie wenn es um Ehegattenunterhalt gehen würde. Aber wenn weniger rauskommt, sagen wird doch gerne, dass sie richtig liegt :-)
Zitieren
#38
Ja. OK, dann wecke ich keine schlafenden Hunde.

Die Rechtsanwältin will dann für Januar meine Gehaltsabrechnung haben und neu berechnen. Vielleicht kommt sie ja von ganz allein auf weniger Unterhalt... mal schauen. :-)

Freibetrag zweite Reihe DD Tabelle steht 1180 EUR?!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste